Bereits im Jahr 2020 veröffentlichte die DSTG Jugend Berlin eine Untersuchung zur Ausbildungs- und Nachwuchssituation in den Berliner Finanzämtern. Darin wurde der Personalmangel ermittelt, Personalprobleme analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften formuliert. Nun knapp sechs Jahre später bietet sich die Möglichkeit, die damaligen Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung zu vergleichen.
Ausgangslage 2020: Deutlicher Personalmangel
Insgesamt waren zum 31.12.2020 6.478 Personen in der Berliner Finanzverwaltung beschäftigt. Laut damaliger Personalbedarfsberechnung (PersBB) auf den 01.01.2019 wurden 6.555 Vollzeitbeschäftigte benötigt, um die Aufgaben zu bewältigen, dabei wurde jedoch die sog. Entbehrungsquote von 10% eingepreist. Dabei geht man davon aus, dass
90% des Personals 100% der Aufgaben schaffen – man kann also sagen, dass ungefähr 728 Personen in Vollzeit mehr benötigt wurden, um die Aufgaben nach den Grundsätzen der Besteuerung zu erfüllen. Die knappe Personalstrategie wurde durch einen 8-prozentigen Krankenstand noch verschärft.
Für die in 2020 getroffenen Prognosen zum 31.12.2025 in der Jugendbroschüre wurden die altersbedingten Personalabgänge mit den prognostizierten Laufbahnabsolventen ins Verhältnis gesetzt. Die Entbehrungsquote wurde in der Berechnung nicht berücksichtigt. Es wurde von 1.272 Beschäftigten ausgegangen, die bis zum 31.12.2025 in Pension gehen (vgl. Senatsverwaltung für Finanzen, Statistikstelle „Personal“, lediglich mD / gD) und durch die DSTG Jugend Berlin ein personeller Fehlbestand von 376 Personen prognostiziert.

Aktuelle Lage zum 30.09.2025: Der Personalmangel hat sich verschärft
Erfreulich ist, dass wir zum 30.09.2025 eine Erhöhung der Gesamtbeschäftigtenzahl verzeichnen können. Hierbei ist jedoch wichtig zu unterstreichen, dass die Gesamtbeschäftigtenzahl auch Teilzeitbeschäftigte beinhaltet und es dabei nur, um die tatsächliche Anzahl von Personen in den Berliner Finanzämtern geht. Beschäftigt sind zum 30.09.2025 tatsächlich 7.579 Personen, davon 956 AnwärterInnen. In Vollzeitäquivalente nach der tatsächlichen Arbeitszeit (unter Berücksichtigung von
Teilzeiten u.ä.) umgerechnet sind derzeit jedoch nur 5.966 Beschäftigte vorhanden. Die derzeitigen Zahlen zeigen zwar auch, dass die Krankheitsquote mit 8,85% im Vergleich zu 2020 nur leicht gestiegen ist. Umgekehrt bedeutet dies jedoch, dass lediglich 5.438 Vollzeitäquivalente im Dienst sind.
Ebenfalls positiv anzumerken ist, dass die Anzahl der verbeamteten Dienstkräfte gestiegen ist, was für die DSTG Jugend Berlin durch die Erfüllung einer Forderung zu begründen ist. Bis 2021 wurden Laufbahnabsolventen, die in der Gesamtnote weniger als 8 Punkte erreicht haben, nämlich als Tarifbeschäftigte eingestellt. Für uns als DSTG Jugend Berlin war dies nicht tragbar, denn bestanden ist bestanden und gerade in der Personalnotlage, die bis heute besteht ein absoluter Nachteil für die Attraktivität.
Nun aber die bad news: Wir benötigen in 2025 jedoch, aus Sicht der aktuellen Personalbedarfsberechnung auf den 01.01.2025 auch mehr Vollzeitäquivalente für die wachsenden Aufgaben der Berliner Finanzverwaltung. Stand heute sind davon 8.140 notwendig, also noch 857 mehr als im Vergleich zur PersBB auf den 01.01.2019. Somit sind 2.173 Vollzeitäquivalente im Vergleich zu den 5.966 vorhandenen Vollzeitäquivalenten nach der tatsächlichen Arbeitszeit (Stand zum 30.09.2025) weniger in den Finanzämtern als wir nach der Personalbedarfsberechnung benötigen! Und wer auf gepasst hat, dem fällt auf: Wir haben dabei die Entbehrungsquote nicht eingepreist. Denn seit 2024 hält die Senatsverwaltung für Finanzen diese für entbehrlich, weil wir die benötigten Stellen aktuell sowieso nicht besetzen können. Dafür gibt es jetzt den Begriff der Stellenausstattungsquote. Für die
Jahre 2024/2025 lag diese Quote bei rund 81% für Stellen des Innendienstes und bei rund 72% für Außendienststellen eines Finanzamtes, wobei einzelnen Bereiche auch eine höhere Stellenausstattung erhalten haben. Die ermittelten Ergebnisse
aus der Personalbedarfsberechnung dienen nur noch für eine gleichmäßige, einigermaßen gerechte Verteilung der vorhandenen Haushaltsstellen.
Wir haben also nicht nur den prognostizierten Personalbestand nicht gehalten, sondern ihn auch noch verschlechtert.
Personalzuwachs bis 2025: Aber wir haben doch ausgebildet…
Besonders prekär wird die Lage, wenn man berücksichtigt, dass im Personalbestand zum 30.09.2025 die bisherigen Laufbahnabsolventen bereits eingepreist sind und das es jetzt gilt, das Delta von insgesamt 2.173 Vollzeitbeschäftigten
nun also mit „neuen“ Laufbahnabsolventen aufzufüllen und hier die folgenden Altersabgänge noch nicht berücksichtigt sind.
Doch wieso hat sich der Personalunterbestand so drastisch verschlechtert? Schließlich haben wir doch so einige Anwärter und Anwärterinnen ausgebildet:
Tatsächlich hat die Berliner Finanzverwaltung von 2020 bis 2025 1.529 Personen in der Laufbahngruppe 1.2 (ehem. Mittlerer Dienst; mD) und in der Lauf bahngruppe 2.1 (ehem. Gehobener Dienst; gD) 1.221 Personen zu Laufbahnabsolventen ausgebildet. Damit ist der tatsächliche Personalzuwachs durch Laufbahnabsolventen wesentlich höher als die Prognose der DSTG Jugend Berlin für die Jugendbroschüre in 2020 vorhergesagt hat. Demnach sollten im mD 873 und im gD 683 Personen die Laufbahnprüfungen erfolgreich absolvieren. Dabei wurde zum einen eine Bestehensquote aus dem Durchschnitt der Jahrgänge E2011-E2016, die auf die eingestellten Anwärter und Anwärterinnen der Jahrgänge E2017-2019 angewandt wurde, gebildet und zum anderen ein
sonstiger Personalabgang (z.B. Abbruch während der Ausbildung / dem Studium) von 15% eingepreist.
Erfreulich ist, dass wir nach aktueller Datenlage von 2011 bis 2024 insgesamt 2.750 LaufbahnsolventInnen dazugewonnen haben.
Diese hätten jedoch den prognostizierten Altersabgängen entgegenwirken müssen, da diese (für beide Laufbahnen) seitens der Senatsverwaltung für Finanzen mit 1.272 (Stand 2020) beziffert wurden. Darüber hinausgehend hätte sich daher ein deutlich besserer Personalbestand ergeben müssen – plottwist: Wie dargestellt, ist dies jedoch nicht der Fall.
Fazit und Handlungsempfehlung: zukunftssichere Berliner Finanzverwaltung
Nach dem Ausgleich der Altersabgänge müssten wir also 1.478 Laufbahnabsolventen gewonnen haben und könnten damit (sofern alle Vollzeit arbeiten würden) den Personalmangel in Bezug auf die vorhandenen finanzierten Haushalts-Voll
zeitäquivalenten-Stellen leicht ausgleichen, wobei die Zahlen aus der aktuellen PersBB aufgrund des demografischen Wandels und der Kapazitäten in Königs Wusterhausen unerreichbar erscheinen.
Da so viele Laufbahnabsolventen jedoch nicht gewonnen wurden, muss sich die Senatsverwaltung für Finanzen eingestehen, dass wir einen hohen Anteil der Laufbahnabsolventen nach Bestehen der Ausbildung auf dem Weg verlieren. Die genaue Anzahl dieser Beschäftigten kann in dieser kurzen Darstellung jedoch nicht beziffert werden und darüber hinaus erst recht nicht beurteilt werden, ob die Laufbahnabsolventen sich aus dem Dienst freiwillig entlassen haben oder ob die Eignung für die Übernahme von Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nicht erteilt wurde. Darüber hinaus kann auch nicht beurteilt werden, ob die prognostizierten Altersabgänge tatsächlich erfolgt sind, oder ob diese deutlich höher sind, da die tatsächliche Zahl leider nicht vorliegt.
Nichtsdestotrotz findet die DSTG Jugend Berlin, dass die Senatsverwaltung für Finanzen noch deutlich an der Arbeitgeberattraktivität auch nach der Ausbildung / dem Studium arbeiten kann – Stichwort: Nachwuchskräftebindung.
Dazu wollen wir – in Anlehnung an die Forderungspapiere des DSTG Zukunftsausschusses einige Empfehlungen geben, die wir insbesondere als DSTG Jugend Berlin, auf gewerkschaftlicher Ebene verfolgen.
Nachwuchskräftebindung kann besser gelingen mit:
- einer Absenkung der Wochenarbeitszeit
- (alternativ) der Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten, die flexible Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von gesammeltem
Zeitguthaben ermöglichen - mehr Personalentwicklungskonzepten und Aufstiegsmöglichkeiten
- der Akkreditierung eines steuerrechtlichen Masterstudienganges, der zum Aufstieg in den höheren Dienst befähigt
Natürlich handelt es sich dabei nur um Stichworte, aber bei Gesprächen mit jungen Beschäftigten wird immer wieder klar: Es fehlen Flexibilität, work-life balance und eine klare Karriereperspektive. Der Arbeitsmarkt ändert sich: Der öffentliche Dienst ist
als Arbeitgeber wieder mehr in den Köpfen junger Menschen – dies belegen die diesjährigen Bewerbungszahlen. Allerdings wollen wir die „besten Köpfe“ nicht nur holen und für viel Geld ausbilden, sondern sie auch halten! Dazu braucht es mehr – Ideen haben wir genug und werden sie an die SenFin weitergeben.
