Das DSTG-Senioren-Info 13/26 vom 8. September 2026 thematisiert ein seit langem bekanntes Ärgernis – die unzumutbar langen Bearbeitungszeiten der Berliner Beihilfestelle („BS‑Beihilfe‑Service“). Immer wieder äußern Mitglieder ihren Unmut über die zu langen Bearbeitungszeiten. Beschwerden über den „BS-Beihilfe-Service“ werden zum Dauerthema.
Dank der Mithilfe einzelner DSTG-Mitglieder, die ihre persönlicher Bearbeitungszeiten übermittelt haben, sind im Senioren-Info beispielhaft tatsächliche Bearbeitungszeiten über einen längeren Zeitraum bei Anträgen für krankheitsbedingte Aufwendungen dokumentiert. Über die Bearbeitung von Anträgen für pflegebedingte Aufwendungen sind keine Beschwerden eingegangen; diese werden bekanntlich zeitnah von einem separaten Arbeitsteam abgewickelt.
Nach Auskunft der Mitglieder wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle am häufigsten kritisiert. Darüber hinaus empfinden viele Beihilfeberechtigte die Erläuterungen im Beihilfebescheid – oft in Form von Textbausteinen – als schwer verständlich und teilweise nicht zutreffend. Zudem gilt der Webauftritt der Stelle aus Sicht der Betroffenen als wenig bürgerfreundlich und kundenorientiert.
Die unangemessen langen Bearbeitungszeiten belasten insbesondere Ruhestandsbeamtinnen und -beamte. Altersbedingt und wegen häufiger gesundheitlicher Einschränkungen fallen bei Ruheständlern höhere medizinische Kosten an. Diese müssen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fristgerecht beglichen werden, auch wenn sich die entsprechenden Beihilfezahlungen weiterhin erheblich verzögern.
Mitglieder werden gebeten, Service-Probleme dem DSTG-Seniorenbeirat zu melden. Die Meldungen bilden die Grundlage für weitere Veröffentlichungen und gewerkschaftliche Aktionen.
Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin hat gemeinsam mit der DSTG-Landesleitung Berlin mit Schreiben vom 3. September 2026 an die Abteilungsleitung der Senatsverwaltung für Finanzen (Frau Cavdarci) die langen Bearbeitungszeiten kritisiert, eine umgehende Abhilfe gefordert und konkrete Vorschläge zu ihrer Verkürzung unterbreitet.
Nach Art. 33 Abs. 5 GG ist der Dienstherr zur lebenslangen Fürsorge verpflichtet. Dazu gehört auch die Bearbeitung von Beihilfeanträgen, da er das Wohl der Berechtigten sicherstellen muss. Dauerhafte Verzögerungen – insbesondere wochenlange Bearbeitungszeiten – können daher eine Verletzung dieser verfassungsrechtlichen Pflicht darstellen. Dies gilt besonders für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte mit erhöhtem medizinischem Bedarf, die durch ausstehende Zahlungen für medizinische Leistungen finanziell belastet werden. Ein solches Versäumnis könnte einen Rechtsweg gegen den Dienstherrn rechtfertigen.
Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, wie kundenorientiert Beihilfestellen aufgestellt sein können: Nordrhein-Westfalen bearbeitet Beihilfeanträge in 7–10 Tagen, das Saarland bietet einen täglichen Telefonservice an, und auch in Thüringen sowie bei der Bundesbeihilfe sind vergleichbare Standards üblich. Daraus folgt: Die wochen- und monatelangen Bearbeitungszeiten der Berliner Beihilfestelle (BS – Beihilfe Service) sind kein strukturelles Problem, sondern eine Frage des politischen Willens und des Servicegedanken.
Mitglieder werden gebeten, Serviceprobleme mit der Beihilfestelle auch weiterhin dem DSTG-Seniorenbeirat Berlin mitzuteilen. Die Meldungen bilden die Grundlage für weitere gewerkschaftliche Aktionen und Veröffentlichungen.
Mitglieder werden gebeten, Service-Probleme Beihilfestelle auch weiterhin dem DSTG-Seniorenbeirat Berlin mitzuteilen. Die Meldungen bilden die Grundlage für weitere Veröffentlichungen und gewerkschaftliche Aktionen.
