Sonderurlaub bei erkranktem Kind – Attestpflicht ab dem 1. Tag nicht mehr zeitgemäß
Beamte und Beamtinnen erhalten für die Betreuung eines erkrankten Kindes bis zu zehn Sonderurlaubstage unter Fortzahlung der Bezüge. In einem solchen Fall sehen die Ausführungsvorschriften zur Sonderurlaubsverordnung (AV SUrlVO) jedoch…
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15. Oktober 2020