Rechte im Arbeitskampf – Informationen des dbb abrufbar

Arbeitskampf im Allgemeinen und Streik im Besonderen sind Mittel der tarifpolitischen Auseinandersetzung. Die Begriffe Tarifpartnerschaft und Arbeitskampf markieren die Pole, zwischen denen Tarifverhandlungen stattfinden. Obwohl die Tarifparteien – Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeber auf der anderen Seite – mitunter gegensätzliche Ziele verfolgen, bezeichnen sie sich als Partner. Der dbb nimmt dieses gewachsene Prinzip der tarifpartnerschaftlichen Verhandlungsführung sehr ernst. Und dies aus gutem Grund: Wir führen Tarifverhandlungen stets konsensorientiert. Gleichzeitig sind Streit- und Streikbereitschaft unerlässlich zur Durchsetzung tarifpolitischer Forderungen.

Über Ihre Rechte im Arbeitskampf und die Bedienung der Zeiterfassungsgeräte informiert Sie der dbb beamtenbund und tarifunion.