Lange Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle – neue Ruhestandsbeamtinnen und -beamte besonders betroffen

Im DSTG-Senioren-Info 10/26 vom 15. August 2026 steht erneut die über zehnwöchige Bearbeitungsdauer der Berliner Beihilfestelle (VB-B) im Fokus der Kritik.

Besonders betroffen sind Beamtinnen und Beamte, die erst kürzlich in den Ruhestand getreten sind und oft zunächst nur Abschlagszahlungen statt vollberechneter Versorgungsbezüge erhalten und zusätzlich auf die Beihilfe warten. Das Alimentationsprinzip umfasst Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Es realisiert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).

Die langwierigen Verwaltungsverfahren beeinträchtigen beide Ansprüche für pensionierte Beamtinnen und Beamte spürbar. Dies führt bei einzelnen betroffenen Mitgliedern zu unzumutbaren finanziellen Belastungen

Für diese Mitglieder veröffentlicht der DSTG-Seniorenbeirat Berlin einen Tipp zur Beschleunigung der Bearbeitung des Beihilfeantrages.