DSTG Berlin lehnt Mindestprüfungsintervalle bei Einkommensmillionären ab – echte Risiken bleiben liegen

Nach Presseberichten herrscht zwischen CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Prüfungsintensität von Einkommensmillionären. Die DSTG Berlin hat hierzu eine klare Meinung: Mindestprüfungsintervalle bei Einkommensmillionäre sind nicht zweckmäßig. Die knappen Ressourcen in der Berliner Betriebsprüfung sollten zielgerichtet für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und der Aufdeckung von Steuerhinterziehung im Bereich von Social-Media und Krypto-Währung eingesetzt werden.

Hintergrund:

Laut Pressemeldungen hat die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst, dass sich der Senat per Bundesratsinitative dafür einsetzen soll, dass Steuerpflichtige mit hohen Einkommen in regelmäßigen Abständen durch das Finanzamt geprüft werden sollen.

Ungleichbehandlung ohne Mehrwert

Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte stichtagsbezogen in mindestens zwei von drei festgelegten Jahren mehr als 500.000 € betragen hat, werden nach den bundeseinheitlich geltenden Kriterien zur Einordnung in Größenklassen als bE-Fälle (Fälle mit bedeutenden Einkünften, ugs. Einkommensmillionäre) definiert. Diese bE-Fälle wurden bis Ende 2023 den Großbetrieben zugeordnet und unterlagen damit der ständigen Betriebsprüfung.

Seit 1. Januar 2024 wurde die Größenklasseneinteilung verändert. Die bE-Fälle sind nun nicht mehr als Großbetriebe, sondern nur noch als Mittelbetriebe aufzunehmen und unterliegen nicht mehr der Anschlussprüfung. Dem möchte nun die SDP mit ihrem Beschluss entgegenwirken. Diese Gruppe an Steuerpflichtigen jedoch durch einen Mindestprüfungsintervall anders zu behandeln als alle übrigen Mittelbetriebe, erscheint der DSTG Berlin nicht notwendig.

Art der Einkünfte ohne Prüfbedarf

Häufig setzen sich die Einkünfte von Einkommensmillionären aus Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften nach § 180 AO oder Kapitaleinkünften, die abgeltend besteuert werden, zusammen. Alles Einkünfte für die eine umfangreiche Prüfung durch die Betriebsprüfung nicht notwendig ist.

Absetzungsquoten sprechen gegen den Vorstoß

Ein Steuerfall wird vom Prüfungsplan gestrichen, wenn bereits im Vorfeld erkennbar ist, dass eine Prüfung keine wesentlichen Berichtigungen bringen würde. Gerade bei Einkommensmillionären geschieht dies deutlich häufiger als bei anderen Fallgruppen. Wer hier pauschal mehr Prüfungen fordert, ignoriert somit, dass die Verwaltung bereits heute oft keine prüfungsrelevanten Sachverhalte erkennt – zusätzliche Prüfungen würden daher vor allem Ressourcen binden, ohne nennenswerten Mehrertrag zu erwarten.

Fazit

Die vergleichsweise geringen Mehrergebnisse, die prüfungsseitig wenig relevanten Einkunftsarten sowie die hohen Absetzungsquoten rechtfertigen keine konsequente Anschlussprüfung. Pauschale Mindestprüfungsintervalle für bE-Fälle widersprechen einem risikoorientierten Ansatz und führen zu einer ineffizienten Bindung der ohnehin knappen Ressourcen der Betriebsprüfung.

Die DSTG Berlin lehnt die Einführung solcher Mindestprüfungsintervalle daher ab.

Zudem ist die personelle Ausstattung der Außenprüfung in den vergangenen Jahren hinter dem Haushalts-Soll zurückgeblieben. Umso wichtiger ist ein gezielter, risikoorientierter Einsatz der vorhandenen Kapazitäten. Angesichts jährlicher Steuerausfälle von rund 31,3 Milliarden Euro durch Umsatzsteuerbetrug sowie wachsender Herausforderungen durch Influencer-Einkünfte und Krypto-Währungen, sollte die Betriebsprüfung ihren Fokus klar auf diese risikoreichen Bereiche legen.

Weitere Links:

Der Rechnungshof von Berlin lehnt in seinem Jahresberichtsbeitrag 2021 Mindestprüfungsintervalle für Einkommensmillionäre ab.

Die DSTG Berlin lehnte bereits 2021 einen Vorstoß auf Mindestprüfungsintervalle ab.

Beitrag der DSTG Berlin im Steuer-und Grollblatt 5/2021 zu Mindestprüfungsintervallen.

Statt Mindestprüfungsintervall für Einkommensmillionäre: Ressourcen gezielt gegen USt-Betrug sowie Steuerhinterziehung bei Social Media und Krypto einsetzen.