Keine Inflationsausgleichszahlung in Elternzeit – DSTG Berlin rät Tarifbeschäftigten zu Widerspruch

Die DSTG Berlin empfiehlt Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TV-L, die aufgrund von Elternzeit bisher keine Inflationsausgleichszahlung erhalten haben, bis zum 30. Juni 2024 die vorsorgliche schriftliche Geltendmachung der zurückliegenden sowie zukünftigen Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Den Widerspruch erhalten betroffene Mitglieder von ihrer DSTG-Bezirksgruppe. Hintergrund: Das Weiterlesen…