Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner am 19. November 2025 veröffentlichten Entscheidung (Az: 2 BvL 5/18 u.a.) klargestellt: die Berliner Besoldung ist zu niedrig und das seit Jahren. Damit bestätigt das höchste Gericht die Klage des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb).
Die Besoldungsgruppen A 4 bis A 16 sind in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig. Ausnahmen bilden nur die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 in den Jahren 2016 und 2017, die Besoldungsgruppe A 14 im Jahr 2019 und die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020.
Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen bis zum 31. März 2027 zu treffen.
DSTG und dbb werden das Urteil nun in Gänze bewerten und zeitnah informieren. Der Gesetzgeber ist aufgefordert nun schnellstmöglich ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen und zeitnah Nachzahlungen zu veranlassen.
