Keine Inflationsausgleichszahlung in Elternzeit – DSTG Berlin rät Tarifbeschäftigten zu Widerspruch
Die DSTG Berlin empfiehlt Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TV-L, die aufgrund von Elternzeit bisher keine Inflationsausgleichszahlung erhalten haben, bis zum 30. Juni 2024 die vorsorgliche schriftliche Geltendmachung der zurückliegenden sowie…