Angriff auf Vertrauen und Motivation der Beschäftigten: DSTG Berlin kritisiert Aussagen von Finanzsenator Evers


Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Berlin kritisiert die jüngsten Aussagen von Finanzsenator Stefan Evers zum Berufsbeamtentum und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung in Berlin. Die
Äußerungen sorgten für viel Unmut in der Berliner Steuerverwaltung und führen aus Sicht der DSTG Berlin nur zu einer unnötigen Demotivierung der Beschäftigten.
Der Landesvorsitzende der DSTG Berlin, Oliver Thiess, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die Beamtinnen und Beamten in Berlin seit Jahrzehnten unterbezahlt sind. Wir haben das gerade in den unteren Besoldungsgruppen immer wieder gespürt. Jetzt die Kompetenz des obersten deutschen Gerichts in Frage zu stellen, nur weil einem die Entscheidung nicht gefällt, ist eine weitere Ohrfeige für die Kolleginnen und Kollegen und auch aus Sicht eines jeden Demokraten ein fatales Signal.“
Aus Sicht der DSTG Berlin ist das Vertrauen vieler Beschäftigter in den Dienstherrn bereits erheblich belastet worden. Hintergrund ist die angedachte Regelung, wonach Nachzahlungen aufgrund der verfassungswidrigen Besoldung für zurückliegende Jahre
nur denjenigen Beamtinnen und Beamten gewährt werden sollen, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. „Wer jahrelang auf die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns vertraut hat, darf dafür nicht bestraft werden. Die geplante Beschränkung von
Nachzahlungen auf diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, sorgt bei vielen Beschäftigten für großes Unverständnis. Das Land Berlin hat bereits viel Vertrauen verspielt,“ so Thiess.
Auch die Aussagen zur fehlenden Honorierung von Leistungen stoßen auf Unverständnis. Unter dem Vorwand der Haushaltslage wurden Leistungsprämien komplett eingespart. Die bisher in der Praxis vereinzelt gewährte stundenweise Freistellung als letzte Möglichkeit eines Leistungsanreizes wurde nun ebenfalls untersagt. Damit werden aus Sicht der DSTG Berlin Motivation und Innovation ausgebremst. Dazu Oliver Thiess: „Die öffentliche Verwaltung und auch die Finanz- und Steuerverwaltung haben einen erheblichen Personalbedarf. Die Leute arbeiten bis an ihre Belastungsgrenzen und teilweise darüber hinaus. Wenn sich der Arbeitgeber dann aber nicht hinter sein Personal stellt und es unterstützt, sondern noch viel mehr Beamte gegen Tarifbeschäftigte ausspielt, dann stellt sich die Frage, wer für diesen Arbeitgeber überhaupt noch arbeiten möchte. Die Beschäftigten des Landes Berlin haben in den zurückliegenden Jahren erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Hier sei nur an die ausbleibenden Besoldungserhöhungen der Nullerjahre oder den Solidarpakt erinnert. Und sie leisten trotzdem hochmotiviert ihre Arbeit. Sie tun dies aber nicht für den Senat von Berlin oder für einzelne Senatoren, sondern für die Berlinerinnen
und Berliner.“
Beamte haben im deutschen Staatsapparat eine besondere Aufgabe. Sie erfüllen ihren Auftrag, die Umsetzung der Gesetze unabhängig von politischen Einflüssen und sind stets dem Recht und keiner Partei verpflichtet. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer Demokratie und sind der Verfassung sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet und auf diese vereidigt.
Abschließend erklärt Oliver Thiess: „Gerade Beamte wissen um ihre besondere Verantwortung. Sie achten das Grundgesetz und setzen die Gesetze unabhängig und neutral um. Sie sind ihrem Dienstherrn auf Lebenszeit zur Treue verpflichtet und
verzichten dabei auf elementare Rechte wie das Streikrecht. Gleichzeitig dürfen sie eine angemessene Alimentation und Fürsorge durch eben diesen Dienstherrn erwarten. Dies sollte auch von einem Senator nicht in Abrede gestellt werden.“

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