Im DSTG-Senioren-Info 12/26 vom 30. August 2026 empfiehlt der DSTG-Seniorenbeirat allen Versorgungsempfängern und -empfängerinnen mit Pflegebedarf dringend, noch vor Inkrafttreten des neuen Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zum 1. Januar 2027 einen formlosen Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenversicherung/Krankenkasse zu stellen. Ab dem 1. Januar 2027 werden höhere Punktschwellen für die Pflegegrade 1–3 in Kraft treten, wodurch der Zugang zu Pflegegraden durch verschärfte Kriterien erschwert wird. Daher sollte der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen sein. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des Antragseingangs. Selbst wenn die Begutachtung erst Anfang 2027 erfolgt oder der Bescheid später ergeht, gilt noch das alte Bewertungsverfahren.
Ausführliche Hinweise zum Antragsverfahren finden sich in den DSTG-Senioren-Infos 1/24 und DSTG-Senioren-Info 2/24.
