Im DSTG-Senioren-Info 11/26 vom 20. August 2026 dokumentiert der DSTG-Seniorenbeirat Berlin, wie der Berliner Senat, die Senatsverwaltung für Finanzen und der Finanzsenator die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Unteralimentation der Berliner Besoldung 2008-2020 organisieren, vorbereiten, rechnen, öffentlich rechtfertigen und verzögern!
Der Seniorenbeirat erinnert, dass die verfassungsrechtlichen Risiken dem Senat bereits seit September 2017 (damals Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen) bekannt waren. Am 22. September 2017 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2 C 4/17 u. a. die Berliner Besoldung – A 9 bis A 12 – für die Jahre 2008-2015 für verfassungswidrig zu niedrig, setzte das Verfahren aus und legte den Vorgang dem BVerfG zur Prüfung vor. Die Kläger waren Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter im Dienst des Landes Berlin. Sie hatten in den Jahren 2008 bis 2010 erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation bei ihrem Dienstherrn gerügt. Klage- und Berufungsverfahren waren erfolglos geblieben.
In einem Verfahren aus einem Berliner Finanzamt sowie weiteren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. September 2025 (Aktenzeichen 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18) festgestellt, dass die A-Besoldungsordnungen des Landes Berlin im Zeitraum von 2008 bis 2020 in rund 95 Prozent der geprüften A-Besoldungsgruppen mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig waren. Das Gericht hat dem Gesetzgeber des Landes Berlin eine konkrete Frist gesetzt: Bis zum 31. März 2027 müssen verfassungskonforme Regelungen geschaffen werden (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2025 vom 19. November 2025; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 17. September 2025, Rn. 46)
Der Senat hatte ursprünglich wohltätig angekündigt, die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Reparaturgesetzes schnellstmöglich einzuleiten; dieses Gesetz sollte bis Mitte 2026 vorliegen.
Ein Reparaturgesetz dieser Größenordnung, das den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, ist rechtlich als auch rechnerisch anspruchsvoll. Die Senatsverwaltung für Finanzen verfügt über eine auf Besoldung spezialisierte Abteilung (IV) und konnte seit Jahren mit einer entscheidenden BVerfG-Entscheidung rechnen. Gerade angesichts der Komplexität und der Notwendigkeit von Neuberechnungen über mehrere Jahre hinweg hätten administrative Vorbereitungen frühzeitig erfolgen müssen. Wer hat die Verzögerungen zu verantworten oder angeordnet? Der Senat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die missbräuchliche Rechtslage unverzüglich zu korrigieren. Finanzierbare Mehrkosten in Milliardenhöhe rechtfertigen keine Pflichtverletzung mehr! Wer jetzt diesen Besoldungsskandal weiter hinauszögert, macht sich der Pflichtverletzung schuldig!
Die Berliner Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erwarten endlich
- Vorlage des Gesetzentwurfs,
- Beteiligung der Spitzenorganisationen,
- parlamentarische Beratung,
- technische Umsetzung,
- Beginn und Abschluss der Auszahlungen,
Die Frist zum 31. März 2027 ist absolut bindend. Der Entwurf muss zwingend so frühzeitig erscheinen, dass die Beteiligung der Spitzenorganisationen, parlamentarische Beratung und technische Umsetzung realistisch vor Ablauf des BVerfG‑Termin gewährleistet sind. Das wiederholte politische Versagen untergräbt das Vertrauen in alle gewählten Mandatsträger nachhaltig und unumkehrbar.
Sollte der Senat tatsächlich die BVerfG‑Frist verstreichen lassen, ohne eine verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung vorzulegen, verschärft sich die rechtliche Lage für das Land Berlin tiefgreifend. Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hätten dann weitergehende Möglichkeiten, gegen die fortbestehende Unteralimentation gerichtlich vorzugehen.
Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin beschreibt und schildert das Verhalten des Berliner Senats im Umgang mit dem BVerfG-Beschluss; für weiterführende Informationen sind Beispiele verlinkt.
