Im DSTG-Senioren-Info 9/26 vom 20. Juli 2026 gibt der DSTG-Seniorenbeirat Berlin einen Überblick über die beabsichtigten Besoldungserhöhungen 2026 in den Bundesländern. Mit Ausnahme Bayerns sehen die Gesetzentwürfe, Planungen sowie die bereits verabschiedeten Besoldungs- und Versorgungsgesetze eine rückwirkende Erhöhung ab dem 1. April 2026 vor. Berlin hat mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) die Anpassung der Besoldungsbezüge lediglich für die Jahre 2026 und 2027 geregelt.
Einzelne Bundesländer beabsichtigen oder planen offenbar entsprechende Vorgaben vom Bundesverfassungsgerichtsbeschluss in ihren Gesetzentwürfen zu berücksichtigen, andere Länder planen rückwirkend die Besoldung 2024 zu erhöhen. Die zurückhaltende Reaktion einzelner Länder deutet darauf hin, dass vermutlich koordinierte Strategien entwickelt werden, um die BVerfG-Vorgaben mindestens formal zu erfüllen – nicht zügig, sondern minimal. Offenbar hat es gedauert – doch mittlerweile haben einzelne Landesregierungen erkannt, dass sie die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG nicht ignorieren können. Wenn Landesregierungen als Gesetzgeber die verfassungswidrige Rechtslage bei der Besoldungsstruktur nicht unverzüglich beheben, handelnd sie selbst verfassungswidrig. Der Senat von Berlin hat aber einen Termin: 31. März 2027! Bei Nichteinhaltung dieses Termins stehen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) mehrere Möglichkeiten zur Verfügung!
Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin wird die Berliner Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in weiteren DSTG-Senioren-Infos über die Umsetzung des BVerfG-Beschlusses unterrichten.
Für Interessierte Mitglieder sind im DSTG-Senioren-Info einzelne Gesetzentwürfe sowie Besoldungstabellen 2026 verlinkt.
