Laut Medienberichten planen die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, den Senat zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern. Diese soll Unternehmen verpflichten, neben Bargeld auch digitale Zahlungsmethoden wie Kreditkarten anzubieten. Die DSTG Berlin unterstützt diesen Vorstoß, sieht jedoch noch Verbesserungspotenzial – insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Registrierkassen und der Intensität der Kontrollen.
Registrierkassenpflicht erst ab 1. Januar 2027
Erst ab dem 1. Januar 2027 sollen Unternehmen verpflichtet werden, Registrierkassen zu verwenden. Und das auch erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 €. Die DSTG hatte bereits in der Vergangenheit betont, dass diese Pflicht auch für Betriebe mit geringeren Einnahmen gelten sollte.
Die offene Ladenkasse ist ein Relikt und öffnet Steuerhinterziehung Tür und Tor. Der Vorteil einer Registrierkassenpflicht: Sie gewährleistet, dass alle Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentiert und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE) kryptografisch gesichert werden. Dies verhindert, dass Einnahmen nachträglich verändert oder gelöscht werden können.
Bargeldzahlungen weiterhin möglich
Auch nach einer Umsetzung der Bundesratsinitiative bleiben Barzahlungen weiterhin möglich, was potenziell die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung erleichtern könnte. Um dies zu verhindern, wären zusätzliche Maßnahmen wie strengere Kontrollen oder die Einführung von Obergrenzen für Barzahlungen denkbar.
Berlin kontrolliert zu wenig
Die Finanzbehörden verfügen mit der Kassen-Nachschau bereits über ein wirksames Prüfungsinstrument, das künftig verstärkt zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen einschließlich der Belegausgabepflicht genutzt werden sollte. Der Vorteil der Kassen-Nachschau liegt darin, dass sie überraschend und ohne vorherige Ankündigung während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden kann. Dadurch wird die Authentizität des Geschäftsbetriebs gewährleistet und Manipulationsmöglichkeiten werden minimiert. Insgesamt trägt die Kassen-Nachschau somit dazu bei, die Steuerehrlichkeit zu fördern und das Risiko von Manipulationen zu senken – und das auch unter den Bedingungen knapper personeller Ressourcen.
Fazit
Es gibt keine Bargeldobergrenze, noch keine Registrierkassenpflicht und keine ausreichenden Kontrollen. Die Folgen sind gravierend: Mindestens 15 Milliarden Euro gehen dem Staat jährlich durch Steuerbetrug verloren, mit weitreichenden Konsequenzen für die gesetzlichen Sozialkassen. Deshalb ist es dringend notwendig, entschlossen gegen Kassenbetrug vorzugehen und für echte Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nur wenn alle ihren fairen Beitrag leisten, bleibt das Vertrauen in den Staat und die Akzeptanz gemeinsamer Regeln erhalten.
Weitere Links: DSTG Berlin fordert Einführung Registrierkassenpflicht
