Im DSTG‑Senioren‑Info 6/26 vom 20. März 2026 informiert der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin über die Problematik der Erbenermittlung von Beamten/Versorgungsempfängern, die nach Einlegung ihrer Besoldungswidersprüche verstorben sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 entschieden, dass die Berliner A‑Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 verfassungswidrig war. Damit bestehen für viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – und für ihre Erben – Ansprüche auf Nachzahlungen. Diese Ansprüche sind vererbbar, sofern sie zu Lebzeiten geltend gemacht wurden (z. B. durch Widerspruch oder Klage).
Damit keine Ansprüche verloren gehen, bittet der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin die Mitglieder um Unterstützung.
Mitglieder können im privaten oder beruflichen Umfeld Angehörige oder Bekannte mit Bezug zum öffentlichen Dienst in Berlin ansprechen und so dazu beitragen, dass Betroffene und ihre Familien die ihnen zustehenden Ansprüche erhalten.
Mögliche Erben erhalten mit dem DSTG‑Senioren‑Flyer alle wichtigen Informationen zur Vorgehensweise und erfahren, welche Schritte notwendig sind, um bestehende Ansprüche aus der Berliner Besoldung 2008–2020 geltend zu machen. Ein Musterschreiben für die Anfrage an das LVwA Berlin steht zum Download bereit.

