BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung:„Haushaltsnot rechtfertigt keine Unteralimentierung“

Der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin macht im DSTG‑Seniorenbeirat Info 5/26 vom 10. März 2026 deutlich, dass die Folgen des Berliner Bankenskandals von 2001 bis heute nachwirken – und zwar zulasten der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlin. Das Info zeigt auf, dass die damaligen politischen Entscheidungen nun wie ein Bumerang zurückkehren und den Berliner Senat finanziell erheblich belasten.

Der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin erinnert, dass das Fehlverhalten mehrerer Berliner Politiker aus CDU und SPD im Jahr 2001 maßgeblich zum Bankenskandal führte – und dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Folgen des anschließend festgestellten Haushaltsnotstands über viele Jahre hinweg tragen mussten. Trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach finanzielle Engpässe die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht relativieren dürfen, wurde die Beamtenbesoldung über Jahre hinweg zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. Ein Verweis auf einen Haushaltsnotstand trägt daher nicht mehr. Der Berliner Senat kann sich nicht länger hinter angeblichen finanziellen Zwängen verschanzen, ohne eine neue politische Krise zu riskieren – ein ernüchternder Rückgriff auf die Ereignisse von 2001.

Der Mitglier des Seniorenbeirates kritisieren, dass Berliner Finanzsenatoren über Jahre hinweg bewusst darauf gesetzt haben, dass der Rechtsweg von Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen und ‑empfängern bis nach Karlsruhe möglichst lange dauert. Dieses kalkulierte Verzögern hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die verfassungswidrigen Berliner Besoldungsstrukturen bis heute fortbestehen. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – im aktiven Dienst wie im Ruhestand – mussten über Jahre hinweg die Folgen eines politischen und wirtschaftlichen Fehlverhaltens tragen, für das sie keinerlei Verantwortung trugen. Für die DSTG‑Berlin ist es nicht hinnehmbar, dass die verfassungsrechtlich garantierte amtsangemessene Alimentation über einen so langen Zeitraum bewusst und letztlich sogar vorsätzlich unterlaufen wurde.

Der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin sieht darin kein isoliertes Versagen einzelner Entscheidungsträger, sondern ein strukturelles Problem im Berliner Senat – ein dauerhaftes Muster politischer Verantwortungslosigkeit, das weit über einzelne Legislaturperioden hinausreicht. Wenn politische Entscheidungen scheitern, tragen häufig gerade diejenigen die Konsequenzen, die am wenigsten Einfluss auf diese Entscheidungen hatten. Der Bankenskandal von 2001 steht exemplarisch für die tiefgreifenden und langanhaltenden Folgen politischer Fehlentwicklungen – und dafür, wie dauerhaft deren Last auf Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird.

Der Seniorenbeirat fordert die Verantwortlichen im Berliner Senat daher mit Nachdruck auf, die Besoldungspolitik endlich unverzüglich – und ohne weiteres schuldhaftes Verzögern – dauerhaft verfassungskonform auszurichten und die Versäumnisse der vergangenen Jahre vollständig aufzuarbeiten. Eine Berufung auf einen Haushaltsnotstand ist endgültig verbraucht. Spätestens mit Blick auf die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 wird sich der Senat dieser Verantwortung nicht länger entziehen können.

Eine rechtssichere Alimentatierung ist Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst – und für das Vertrauen der Beschäftigten in den Staat. Durch eine jahrelang verfassungswidrige Besoldungspolitik hat der Berliner Senat dieses Vertrauen der öffentlichen Bediensteten vorerst verspielt: nachhaltig, tiefgreifend und vollständig selbstverschuldet.

Jetzt rächt sich dieses politische Handeln – und für den Berliner Senat wird es richtig teuer. Die bewusst über Jahre fortgesetzte Unteralimentierung entfaltet heute erhebliche finanzielle wie politische Konsequenzen, die sich nicht länger wegdiskutieren lassen.

Im DSTG‑Senioren‑Info sind BVerfG‑Beschlüsse aufgeführt, die das strukturell angelegte und über Jahre hinweg verfolgte Vorgehen der Landesregierung dokumentieren – ein Vorgehen, das den Eindruck eines groben Vorsatzes kaum noch entkräften kann.