Das DSTG‑Senioren‑Info‑4/26 vom 7. Februar 2026 bezieht sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, der auf dem DSTG‑Senioren‑Neujahrsempfang 2026 mit den anwesenden Mitgliedern erörtert wurde. Seit Jahren erhalten alle per E‑Mail registrierten Ruheständlerinnen und Ruheständler der DSTG vom DSTG‑Seniorenbeirat („Generation 50+“) ein Musterschreiben zur Einlegung eines Widerspruchs gegen die Versorgungsbezüge.

Auf der DSTG‑Seniorenveranstaltung am 6. Februar 2026 gab der stellvertretende Vorsitzende des DSTG‑Seniorenbeirats Berlin, Jürgen Köchlin, einen umfassenden Überblick über den lang erwarteten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung. Die Ausführungen machten deutlich und bestätigten, was die DSTG‑Berlin und zahlreiche Betroffene seit Jahren kritisieren: Die Berliner Besoldungspolitik hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben über einen langen Zeitraum hinweg nicht eingehalten und damit die Wertschätzung gegenüber aktiven wie auch ehemaligen Beamtinnen und Beamten nachhaltig beeinträchtigt. Jürgen Köchlin stellte die wesentlichen Aussagen des Gerichts, einschließlich der vier maßgeblichen Prüfparameter sowie der daraus resultierenden Konsequenzen für aktive und pensionierte Beamtinnen und Beamte, klar strukturiert dar. Er erläuterte, weshalb das Bundesverfassungsgericht von einem strukturellen und dauerhaften Verstoß ausging und hob hervor, dass viele Mitglieder die jahrelange Unteralimentation als Ausdruck mangelnder Anerkennung empfunden haben.
Darüber hinaus verdeutlichte er, dass das Bundesverfassungsgericht die festgestellten Missstände nicht nur juristisch bewertet, sondern in einer ungewöhnlich deutlichen Sprache beschrieben hat, die das Ausmaß der Versäumnisse des Berliner Senats klar erkennen lässt. Dies erklärt, weshalb die Ausführungen beim Neujahrsempfang auf viele Anwesenden besonders eindrucksvoll wirkten.
Besonders hervorgehoben wurde, dass das Bundesverfassungsgericht die Berliner Besoldung über viele Jahre hinweg als verfassungswidrig eingestuft hat und der Gesetzgeber verpflichtet ist, bis spätestens zum 31. März 2027 eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen.
Jürgen Köchlin erklärte, dass der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Interessen der pensionierten Kolleginnen und Kollegen im politischen Prozess angemessen und auch ohne Zeitverzögerung berücksichtigt werden! Viele der anwesenden Seniorinnen und Senioren sahen sich durch die Ausführungen in ihren langjährigen Erfahrungen bestätigt.
