DSTG-Seniorenbeirat Berlin informiert zur Beihilfefähigkeit von Corona-und Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apotheken bei Personen, die   das  zwölfte  Lebensjahr   vollendet  haben,   mit  Wirkung  vom 15. Oktober 2025  aktualisiert. Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin informiert alle Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Durch die Änderung sind Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen das Corona- und das Grippevirus in Apotheken zu geänderten Abrechnungsbeträgen weiter beihilfefähig.

Grippeschutzimpfung

Beihilfefähig sind ab dem 15. Oktober 2025 Impfhonorar und Neben-leistungen für die Grippeschutzimpfung von 11,67 Euro und die Kosten für die Impfstoffe einschließlich Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer sowie  Beschaffungskosten in Höhe von einem Euro.

Schutzimpfung gegen das Coronavirus

Beihilfefähig sind ab dem 15. Oktober 2025 für die Corona‑Impfung und Dokumentation 14,23 Euro bzw. 15,00 Euro bei der Entnahme aus Mehrdosis-Behältnissen. Impfdosen für diese Schutzimpfung sind zum Teil – je nach Präparat – über die Bundesbeschaffung zu beziehen und dürfen in diesem Fall nicht berechnet werden.

[Nach dem SenFin‑Rundschreiben 47/2025 gibt es für die Coronavirus-Impfungen bisher keinen separaten Tatbestand in der Anlage 11 zur LBhVO. Bis zur geplanten Ergänzung in Nummer 2 der Anlage 11 der LBhVO erfolgt die Abrechnung analog der Abrechnungen für  Grippeschutzimpfungen.]

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA Berlin) gebeten, alle Berliner  Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in  geeigneter  Weise zu informieren.

Der DSTG‑Landesverband Berlin unterstützt und berät Mitglieder in allen Beihilfeangelegenheiten mit kostenloser Beratung sowie Verfahrensrechtsschutz durch das dbb-Rechtsschutzzentrum in Berlin.

Dazu gehören typischerweise auch:

  • Probleme mit der Beihilfestelle
  • Ablehnungen von Beihilfeanträgen
  • Fragen zur Auslegung der Beihilfeverordnung
  • Unterstützung bei Widersprüchen

Hinweis:

SenFin beabsichtigt eine Aktualisierung des Berliner Beihilferechts. Nach Veröffentlichung der Fünften Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin wird der DSTG‑Seniorenbeirat Berlin in einem DSTG‑Senioren‑Info die Änderungen umfassend erläutern!