Senioren-Info Nr. 5/25 informiert über die Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung und gibt Hinweise für Senioren

Im DSTG-Senioren-Info 5/25 vom 20.11.2025 informiert der DSTG-‑Seniorenbeirat Berlin die DSTG‑Ruheständler über den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 17. November 2025.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeitraum 2008 bis einschließlich 2020 mit wenigen Ausnahmen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und weitgehend verfassungswidrig. Der Senat von Berlin ist vom BVerfG aufgefordert, die Berliner Beamtenbesoldung bis spätestens 31. März 2027 anpassen!

Die Besoldung war über Jahre hinweg zu niedrig und verletzte damit die verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Versorgung. Juristen sehen das BVerfG-Urteil als wegweisend, da es die bisherige Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung deutlich weiterentwickelt.

Die Beamtenbesoldung ab 2021 ist und bleibt bis zu einer Entscheidung durch den Senat von Berlin weiterhin strittig. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen daher weiterhin einen Widerspruch gegen die Festsetzung der Pension einlegen. DSTG-Ruheständler haben vom DSTG-Seniorenbeirat ein Musterschreiben per E-Mail erhalten.

Anlage: Leitsätze und BVerfG-Beschluss v. 17. November 2025