Wesentliche Eckpunkte für die Übernahme des künftig im Land Berlin anzuwendenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben die dbb tarifunion und Berlins Innensenator Ehrhart Körting am 12.03.2010 unterzeichnet.
Die Angleichung der Einkommen im öffentlichen Dienst Berlins soll ab August 2011 beginnen,dann werden die Beschäftigten 97 Prozent des Einkommens anderer nach TV-L Beschäftigter erhalten.
Für die DSTG-Berlin nahm an der Unterzeichnung der stellvertretende Vorsitzende Bernd Raue teil.
Ab 2013 sind weitere Angleichungsschritte vereinbart, so dass Berlins Landesbeschäftigte spätestens Ende 2017 das gleiche Einkommen haben wie die Beschäftigten anderer Länder.
Die durchschnittliche Arbeitszeit soll ab August 2011 für alle Beschäftigten 39 Wochenstunden betragen.
Der Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Kollege Willi Russ, wiederholte den Willen, auch als einzige, damit aber als erste Gewerkschaft die Unterschrift zu leisten.
Russ erklärte weiter: „Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Tarifgerechtigkeit getan.
Wir hätten uns eine wesentlich schnellere Anpassung gewünscht, aber mehr war im Moment nicht drin. Jetzt müssen wir einen schnellen Fahrplan für die Redaktionsverhandlungen erarbeiten, damit
der neue Tarifvertrag wie geplant am 1. April 2010 in Kraft treten kann -die Beschäftigten sollen zügig zu ihrem Recht kommen.“
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, betonte am Rande der Eckpunkte- Unterzeichnung erneut, dass die Entgeltanpassung für die Tarifbeschäftigten an das Gehaltsniveau der anderen Bundesländer vom Grundsatz her auf die rund 70.000 Beamtinnen und Beamten Berlins übertragen werden müsse.
„Auch die Beamten brauchen den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung und haben nach den vielen Jahren, in denen sie wie die Tarifbeschäftigten zur Haushaltskonsolidierung beigetragen haben, einen berechtigten Anspruch auf eine leistungsgerechte Bezahlung, die dem Gesamtniveau der anderen Bundesländern entspricht“, sagte Jetschmann.
Es sei höchste Zeit für den Senat, die Berliner Beamtenschaft mit modernen Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen neu zu motivieren und nicht länger von Besoldungsanpassungen auszuschließen.