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Erinnerung – Antrag auf Zahlung der Hauptstadtzulage bis zum 31. März 2021 stellen
Im Rundschreiben IV Nr. 95 / 2020 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen darüber informiert, dass die Zahlung der Hauptstadtzulage unbedingt der Mitwirkung der Beschäftigten bedarf. Explizit heißt es: „Haben Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2020 den Nachweis über ein bestehendes VBB-Firmenticketabonnement nicht beigebracht (§ 74a Absatz1 BBesG BE) und keinen Weiterlesen…