Im aktuellen Grollblatt erläutert die DSTG Berlin die Hintergründe zur Diskussion um den Arbeitsvorgang. Die DSTG schätzt, dass weiterhin die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Ganzheitlicher Arbeitsvorgang“ gilt. Sie wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass dies so bleibt und auch umgesetzt wird. Des Weiteren fordert die DSTG als Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion Berlin die TdL auf, im September eine konstruktive und wertschätzende Tarifpolitik hinsichtlich der anstehenden Tarifverhandlungen zu betreiben.

Auch interessant: DSTG Berlin unterstützt Mitglieder im Klageverfahren wegen Nichtgewährung des Vaterschaftsurlaubs. Die Bundesregierung hat es versäumt die EU-Vorgaben ab August 2022 in nationales Recht umzusetzen. Laut EU sollen Väter (oder gleichgestellte Elternteile) aufgrund der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf zehn Arbeitstage Freistellung erhalten. Während dieser Zeit ist eine Vergütung in Höhe des Entgelts vorgesehen, welches sie auch bei einer eigenen Erkrankung bekommen hätten.

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