Mit Rundschreiben IV Nr. 64/2022 vom 14. November 2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung und Einhaltung von Stellenobergrenzen für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung des Landes Berlin, die das KGSt®-Gutachten 1/2009 zur Dienstpostenbewertung anwenden, über den 31.12.2022 hinaus, für weitere fünf Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig hat sie angekündigt, dass die neue Änderungsverordnung aus organisatorischen Gründen frühestens im Januar 2023 in Kraft treten wird.

Nach der Anhebung des zweiten Einstiegsamtes für die Laufbahngruppe 1 auf A 7 erwartet die DSTG Berlin aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an die Beschäftigten, dass in der Änderungsverordnung die besonderen Stellenobergrenzen für den Dienst in der Steuerverwaltung ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 -angelehnt an den Polizeivollzugsdienst und den feuerwehrtechnischen Dienst – auf jeweils 50 % in der Besoldungsgruppe A 8 und A 9 angepasst werden und bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 diese Anpassung Berücksichtigung findet. Nur so ist eine gezielte Personalentwicklung weiterhin möglich und nur so bieten sich ausreichend Entwicklungs- und Beförderungsperspektiven.