Guten Tag, liebe Leute
Ich finde, der Ruhestand bekommt mir gut.
Das können Sie auch haben – natürlich erst, wenn Sie soweit sind.
Altersmäßig meine ich.
Es gibt natürlich auch andere Gründe.
Und da jetzt laut Statistik die geburtenstarken Jahrgänge kommen und sich nach und nach verabschieden werden, will ich mal kurz sagen, was man machen muss.
Eigentlich gar nichts.
Denn Ihre zuständige personalaktenführende Stelle ist sicher auf Draht.
Aber man kann ja nie wissen, wie Sie wissen (nach langen Arbeitsjahren in der Verwaltung).
Deshalb sollten Sie ein halbes Jahr, bevor Sie sich verabschieden müssen, einen formlosen Schrieb loslassen.
In diesem tun Sie Ihre Absichten kund.
Sollten Sie sich vor dem geltenden gesetzlichen Pensionsalter aus dem Dienst entfernen wollen, müssen Sie in jedem Fall entsprechendes mitteilen (logisch).
Ihr Schreiben geben Sie in der Geschäftsstelle Ihres Vertrauens ab (geht auch ohne Vertrauen).
Nach einer gewissen Weile erhalten Sie dann einen Bescheid, der Ihre Ruhegehaltsbezüge mitteilt.
Sollten Sie vorher schon mal wissen wollen, wie viel Sie erwarten können, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Meine Gewerkschaft hat mich mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut und ein Computerprogramm befähigt mich dazu, Mitgliedern entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Bis dahin
Regina Tischler