ein Body-Mass-Index (BMI) von über 30 festgestellt wird, werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen derzeit nicht verbeamtet. Häufig sind aber die von den Amtsärzten erstellten Gutachten aus Sicht der DSTG Berlin nicht ausreichend, um die Verbeamtung zu versagen. Der dbb gewährt den Mitgliedern der DSTG Berlin Rechtsschutz.

Gesetzliche Grundlagen:

Das Bundesverwaltungsgericht hat (Urteil vom 25. Juli 2013 – BVerwG 2 C 12.11) entschieden, dass es an der gesundheitlichen Eignung nur fehlt, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Das Bundesverwaltungsgericht führte zudem aus (Beschluss vom 13. Dezember 2013 – BVerwG 2 B 37.13), dass ein Mediziner eine fundierte medizinische Tatsachenbasis auf der Grundlage allgemeiner medizinischer Erkenntnisse und der Verfassung des Bewerbers erstellen muss, um über die voraussichtliche Entwicklung des Gesundheitszustandes eine Aussage treffen zu können. Das VG Berlin hat in einem Urteil vom 10.02.2023 nochmal auf diese Rechtsauffassung hingewiesen.

Einschätzung der DSTG Berlin

Kollegen und Kolleginnen mit einem BMI von über 30 wird seitens der Amtsärzte regelmäßig beschieden, dass dieser BMI ein Erreichen der Pensionsgrenze gefährdet. Die Senatsverwaltung für Finanzen zieht daraus den, aus Sicht der DSTG Berlin, falschen Schluss, die Kolleginnen und Kollegen nicht zu verbeamten, sondern lediglich in ein Angestelltenverhältnis zu übernehmen. Die rechtliche Seite ist jedoch seit den Urteilen des BVerwG aus dem Jahr 2013 eindeutig. Dort ist ausgeführt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit das Nichterreichen der Pensionsgrenze prognostiziert werden muss. Das ist in den uns vorliegenden Gutachten der Amtsärzte und Amtsärztinnen in der Regel nicht der Fall.

Die DSTG Berlin fordert, dass hier ein Umdenken seitens der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgt. Kolleginnen und Kollegen wegen Nichtverbeamtung an die freie Wirtschaft zu verlieren, kann sich die Berliner Finanzverwaltung auch im Hinblick auf die heutige Bewerberlage nicht mehr leisten.

Die DSTG Berlin freut sich, dass sich die örtlichen Personalräte dem Thema Amtsarzt und BMI angenommen haben und unterstützt diese dabei. Der Landesverband führte zudem in der Vergangenheit bereits Gespräche mit dem Berliner Finanzsenator Stefan Evers sowie Staatssekretär Wolfgang Schyrocki geführt und wird auch dazu im Dialog bleiben.

Das DSTG INFO zum Download finden Sie hier.