Die DSTG Berlin hat sich für die Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes eingesetzt und erreicht, dass die zum 15.08.2018 in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannten Steuersekretärinnen und Steuersekretäre für 2018 den ungekürzten Jahresurlaub erhalten.
In einem Gespräch mit Frau Schröder, SenFin Abt III, erörterte der DSTG Landesvorsitzende Detlef Dames, das nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 1 EUrlVO (Erholungsurlaubsverordnung) der Urlaub zwar zu kürzen sei, es in seiner Rechtswirkung aber zu einem nicht gewollten Ergebnis führen würde, da die Kolleginnen und Kollegen tatsächlich 365 Tage, also volle 12 Monate, im Dienst des Landes gestanden haben. Die tatsächliche Auswirkung stellt nach Sicht der DSTG Berlin einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) dar. Siehe hierzu Steuer- und Grollblatt 6/2018.
Nach den Erörterungsgespräch mit dem Landesvorsitzenden der DSTG Berlin hat SenFin in einem Schreiben an die Vorsteherinnen und Vorsteher diese aufgefordert, von der Kürzung des Urlaubs aus fürsorgerischen Gründen Abstand zu nehmen und diesen für 2018 voll zu gewähren.
Im am 29.10.2018 zwischen der DSTG, den weiteren dbb Mitgliedsgewerkschaften und dem Senator für Finanzen stattfindenden beamtenpolitischen Grundsatzgespräch werden wir dazu mit Herrn Senator Dr. Kollatz die Einzelheiten erneut erörtern.
Denn folgerichtig hat hier eine Änderung der EUrlVO zu erfolgen, um diesen Sachverhalt dauerhaft im Interesse der Beschäftigten zu regeln.