Einschränkung der Dienstbefreiung: Kritik aus der Berliner Finanzverwaltung

Das aktuelle Schreiben zur Dienstbefreiung nimmt Führungskräften ein wichtiges Instrument zur Anerkennung guter Arbeit. Die DSTG Berlin wendet sich daher mit einem offenen Brief direkt an den Berliner Finanzsenator Stefan Evers.

Hintergrund

Mit Schreiben vom 15. Januar 2026 stellt die Senatsverwaltung für Finanzen klar, dass Dienstbefreiung ausschließlich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen (§ 9 TV- L, Erholungsurlaubs- und Sonderurlaubsverordnung) gewährt werden darf. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur Anerkennung besonderer Leistungen seien nicht zulässig.

Auswirkungen auf die Beschäftigten

Diese Klarstellung wird von vielen Kolleginnen und Kollegen als herber Einschnitt empfunden. Sie nimmt Amtsleitungen und Führungskräften eine der letzten Möglichkeiten, Engagement und besondere Leistungen sichtbar wertzuschätzen. Gerade in einer ohnehin angespannten Personalsituation wirkt dies demotivierend.

Leistung trotz Dauerbelastung

Die Berliner Finanzämter erbringen seit Jahren überdurchschnittliche Leistungen und gehören regelmäßig zu den Spitzenreitern bei der Bearbeitungszeit von Steuererklärungen. Die Beschäftigten sichern mit Fachkompetenz, Bürgernähe und hohem Einsatz die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Finanzierung des Landeshaushalts. Trotz chronischer Unterbesetzung arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen dauerhaft an der Belastungsgrenze, übernehmen Zusatzaufgaben und engagieren sich in der Ausbildung und Unterstützung anderer.

Widerspruch zum Leitbild

Die Finanzverwaltung hat sich selbst ein Leitbild gegeben, das Wertschätzung ausdrücklich betont. Das Schreiben vom 15. Januar 2026 wird jedoch als klarer Widerspruch zu diesem Anspruch wahrgenommen. Besonders kritisch ist der Verweis auf Leistungsprämien und Zulagen zu sehen, für die seit 2025 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen – auch im Doppelhaushalt 2026/2027 nicht.

Fehlende Perspektiven

Es fehlt jede Aussage zu möglichen gesetzlichen oder tariflichen Anpassungen, obwohl Handlungsspielräume grundsätzlich bestehen. Damit entsteht der Eindruck: Leistung und besonderes Engagement lohnen sich in der Berliner Verwaltung nicht mehr.

Gewerkschaftliche Forderung

Gefordert werden Kompensationsmöglichkeiten oder Rechtsänderungen, um Führungskräften wieder echte Instrumente der Anerkennung an die Hand zu geben. Schon kleine Maßnahmen – etwa stundenweiser Zeitausgleich oder ein zusätzlicher freier Tag bei dauerhaft guten Leistungen – könnten Motivation und Bindung erheblich stärken. Als Beispiel dienen entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern, etwa Brandenburg.

DSTG INFO zum Download

Brief der DSTG Berlin an den Finanzsenator zum Download