Eine gute Vorbereitung auf Arztbesuche erleichtert Patientinnen und Patienten die Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten effizienter und angenehmer zu gestalten. Im DSTG-Senioren-Info 6/24 „Tipps zu Arztbesuchen“ vom 17. Oktober 2024 erläutert der DSTG‑Landesverband Berlin einzelne Patientenrechte, die sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten gut informiert und respektvoll von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden. Die Patientenrechte in Deutschland sind im Patientenrechtegesetz verankert, das seit 2013 in Kraft ist. Das Patientenrechtegesetz hat u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um einen eigenen Abschnitt ergänzt. So ist der Behandlungsvertrag in den §§ 630a bis 630h BGB geregelt; diese Regelungen erfassen die Vertragsbeziehung zwischen Patient und (Zahn-)Arzt, aber auch mit anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Eckpunkte des Gesetzes:

Das DSTG‑Senioren‑Info gibt breite Informationen und detaillierte Hinweise für die richtige Vorbereitung von Arztgesprächen. Beschrieben werden die Rechte für Patientinnen und Patienten, die eine unabhängige medizinische Einschätzung einer diagnostischen oder therapeutischen Entscheidung von einem weiteren Arzt einholen, bevor sie sich für einen bestimmten medizinischen Eingriff entscheiden.

Erklärt werden die Gebührenordnungen für die ärztliche Abrechnung und das persönliche Verhalten von Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis gegenüber Ärztinnen und Ärzten. Der DSTG‑Seniorenbeirat verweist zudem auch auf die Notwendigkeit der rechnerischen und sachlichen Kontrolle und Überprüfung von Arztrechnungen und gibt Hinweise im Umgang mit Unstimmigkeiten und Abrechnungsfehlern verschiedener Art einschließlich Handlungstipps für Lösungen.