Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit der staatlichen Telematikinfrastruktur (TI) die Digitalisierung des Gesundheitswesen ausbauen. Die TI treibt die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche voran und wird das zentrales Element im deutschen Gesundheitswesen. Sie soll auch den Austausch von medizinischen Daten zwischen verschiedenen Akteuren wie Ärzten, Apotheken, anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, Krankenhäusern und Krankenkassen ermöglichen. Alle Teilnehmer des deutschen Gesundheitswesens sollen langfristig möglichst digital miteinander vernetzt werden; die Kommunikation soll untereinander schneller und vereinfacht werden, aber auch kostengünstiger werden.

Die Telematikinfrastruktur (TI) mit der Krankenversichertennummer (KVNR) bildet die Basis der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege. Bei Implantaten wird die KVNR künftig benötigt für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantate Register Deutschland und betrifft alle GKV- und PKV-Versicherten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz (IRegG).

Die Krankenversichertennummer (KVNR), eine eindeutige Identifikationsnummer, wurde bisher GKV‑Versicherten individuell zugeteilt. Die KVNR ermöglicht GKV-Versicherten den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt durch die eindeutige Zuordnung von Krankenversicherten in der sogenannten Telematikinfrastruktur. Die KVNR ersetzt nicht die bisherige Versicherungsnummer der Krankenkasse. GKV-Versicherte müssen widersprechen, wenn sie sich gegen die KVNR aussprechen.

Im DSTG-Senioren-Info 7/24 vom 5. November 2024 berichtet der DSTG‑Landesverband Berlin ausführlich über die systemübergreifende Vernetzung der Telematikinfrastruktur sowie die beabsichtigten Teilnahmemöglichkeiten der PKV-Krankenversicherungen. Die privaten Krankenversicherungen wollen sich und ihre Versicherten schrittweise in die digitalen Strukturen des Gesundheitswesens einbinden. Die PKV-Versicherungen bereiten sich darauf vor, den PKV‑Versicherten eine verlässliche freiwillige Teilhabe an diesen Strukturen zu bieten.

Die DSTG beschreibt im Senioren‑Info die Möglichkeiten einer freiwilligen Beantragung der Krankenversichertennummer (KVNR) für privat versicherte Beamtinnen und Beamte. Eingehend erklärt werden Anwendungen, u. a. die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept). Die elektronische Patientenakte ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur. Medizinisch relevante Daten können z. B. lebenslang zentral gespeichert werden und stehen  – bei Patienteneinwilligung – behandelnden Ärzten zur Verfügung.

Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin erklärt die verschiedenen Varianten der persönlichen Zugriffsrechte für die digitalen Anwendungen und macht auf mögliche Risiken und einzelne Datenschutzprobleme aufmerksam.

Darüber hinaus sind im DSTG-Senioren-Info zitierte Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V) auszugsweise veröffentlich.