Seit dem Jahresbeginn 2023 gelten neue Regeln bei der Einrichtung von Patientenverfügungen. Diese Regeln sind im Betreuungsrecht festgehalten und betreffen unter anderem die Einsichtnahme von Ärzten in das Zentrale Vorsorgeregister, die Ergänzung der Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht und die Ausweitung der Patientenverfügung auf persönliche Angelegenheiten. Auch können seit dem Jahresbeginn Ärztinnen und Ärzte die Patientenverfügung in einem zentralen Register einsehen.

Der DSTG-Seniorenbeirat Berlin hat alles Wichtige zur Patientenverfügung 2023 im Senioren-Info 2/2023 vom 15.02.23 zusammengefasst.

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