Langsam kommt wieder Bewegung in das Thema Anhebung des Eingangsamtes in der LfbGr.1, 2. EA (ehem. mittlerer Dienst). Nachdem die DSTG Berlin bereits im April 2020 gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen zum „Gesetz zur besoldungsrechtlichen Umsetzung von Ämterbewertungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Stellung genommen hat und von dort zugesagt wurde, dass der Gesetzentwurf vermutlich noch im Juli dem Senat vorgelegt wird um dann ins Gesetzgebungsverfahren zu kommen, passierte erstmal nichts.
DSTG schreibt Brief an Finanzsenator – die Reaktion folgt prompt
Nachdem nun fast ein halbes Jahr ohne ein erkennbares Voran- schreiten in dieser Angelegenheit erkennbar war, wandte sich die DSTG Berlin am 12.10.2020 mit einem Schreiben an den Finanzsenator Dr. Kollatz und forderte ihn auf, sich der Sache unverzüglich anzunehmen.
Die zeitnahe Reaktion war, dass am 20.10.2020 der Gesetzentwurf auf Vorlage von Senator Dr. Kollatz vom Senat beschlossen wurde. Oliver Thiess, stellv. Landesvorsitzender der DSTG Berlin dazu: „Es ist schön, dass nunmehr endlich Bewegung in die Sache kommt, wir reden ja nicht erst seit gestern darüber und jeder weitere Monat Verzögerung ist einer zu viel und stellt im Übrigen auch einen nicht akzeptablen Eingriff in den Geldbeutel der Betroffenen dar.“
Anhebung Eingangsamt, neue Vollzieherzulage und Änderungen beim Weihnachtsgeld – viele Forderungen der DSTG Berlin werden umgesetzt
Das Gesetzespaket umfasst noch mehr Punkte, welche die Steuerverwaltung betreffen. So ist darin neben der neuen Vollzieherzulage auch die Änderung des Sonderzahlungsgesetzes enthalten.
So soll es künftig für die Gewährung des Weihnachtsgeldes nur noch darauf ankommen, ob die betreffende Person in der Zeit vom 01.07. bis 01.12. in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis zum Land Berlin stand.Oliver Thiess freut sich: „Hier wird ein Missstand abgeschafft den wir als DSTG Berlin schon lange anprangern. Kolleginnen und Kollegen, die nach bestandener La ufbahnprüfung erst als Zeitangestellte weiterbeschäftigt wurden und dann ins Beamtenverhältnis wechselten, haben in dem Jahr des Wechsels bisher keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld gehabt. Und das obwohl sie wie die anderen Kolleginnen und Kollegen auch 12 Monate für das Land Berlin tätig waren. Diese Ungerechtigkeit gehört nunmehr der Vergangenheit an. Zu begrüßen ist auch, dass die Regelung rückwirkend zum 01.07.2019 in Kraft treten soll.“