Die Landesregierung hat unlängst in ihrer Koalitionsvereinbarung vollmundig verkündet, den durchschnittlichen Besoldungsrückstand gegenüber den übrigen Bundesländern in der laufenden Legislaturperiode aufholen zu wollen.

Mit dem durch Senatsbeschluss vom 14.06.17 nur minimal verbesserten Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes wird das Planungsziel grandios verfehlt. Liest man die Begründung für die Höhe der Besoldungsanpassung, stellt man fest, dass nicht Wertschätzung der Antrieb für die Besoldungserhöhung ist, sondern die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Nach juristischer Prüfung nur die notwendigste Besoldungsanpassung rausrücken zu wollen, ist an Geringschätzung nicht mehr zu übertreffen.

Die geplanten Erhöhungen reichen nicht aus und der Anpassungstermin – jeweils zum 1. August – liegt viel zu spät. Der Bund und auch unser Nachbarland Brandenburg haben die Besoldung bereits zum 1. Januar erhöht.

Äußerungen aus Kreisen des Senats, wonach die Erhöhung zum 1. August doch eine „gute Tradition“ sei, muss als blanker Zynismus bezeichnet werden. Ursache für diesen Zahlungstermin ist vielmehr, dass das Land Berlin im Jahre 1994 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) rausflog und fortan eigene Tarifverträge aushandeln musste, die zum 1. August in Kraft gesetzt wurden. Die Beamtenbesoldung folgte hier aus Gerechtigkeitsgründen. Das war auch völlig korrekt. Seit 2013 ist das Land Berlin aber wieder Mitglied der Tdl, das heißt, es wird auf Bundesebene verhandelt – auch für Berlin – und zwar mit Wirkung zum 1. Januar. Wiederum aus Gerechtigkeitsgründen müsste die Beamtenbesoldung logischerweise erneut folgen. Aber: Fehlanzeige – aus Tradition soll es beim 1. August bleiben. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft vertritt die Auffassung: „Diese Maßnahmen sind nicht nur frech und ungerecht, sondern entsprechen in keiner Weise dem Gedanken von Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und sind nicht länger hinnehmbar.“

Mit einer Postkartenaktion „Wer uns quält, wird nicht gewählt!“ wollen der dbb berlin und seine Mitgliedsgewerkschaften – wie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft – jetzt die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus für die dringende Notwendigkeit von Nachbesserungen am Senatsentwurf und für eine gerechte Besoldung sensibilisieren – und zwar durch die Betroffenen selbst.

Wir fordern daher alle Beschäftigten auf, sich an dieser Postkartenaktion, die zeitgleich in allen Dienststellen des Landes erfolgt – zu beteiligen. Die DSTG-Vertreter Ihrer Bezirksgruppe werden in den nächsten Tagen auf sie zukommen.
Hier die Übersicht zu den Planungen der Landesregierung zur Beamtenbesoldung und die Forderungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft dazu:

https://www.dstg-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Besoldungsangleich-Forderung-der-DSTG.pdf

Bis zum Ende der Legislaturperiode muss, so die Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, der durchschnittliche Besoldungsrückstand gegenüber den übrigen Bundesländern von 8% im mittleren und 6% in den übrigen Laufbahnen aufgeholt sein und dann die Besoldung der Bundesbeamten als neue Orientierungsgröße (12% Rückstand) dienen. Bis zum Ende der Legislaturperiode muss das Weihnachtsgeld wieder in der Höhe Bestand haben, wie zum Zeitpunkt der Kürzung. Zur Sicherung vor Streichung durch die Politik soll dann die Zwölftelung und Verteilung auf die monatliche Besoldung erfolgen.