Bereits im Mai 2024 wurden die Gesetzesentwürfe zur Besoldungsanpassung für die Jahre 2024 bis 2026 und zur schrittweisen Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr vom Senat den Gewerkschaften und Verbänden vorgelegt.
Am 19. Dezember 2024 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in zweiter Lesung diesen vorgelegten Gesetzen endgültig zugestimmt. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 41 vom 28. Dezember 2024 wurden diese beiden Gesetze anschließend veröffentlicht.
Die DSTG Berlin hatte bereits zu den wesentlichen Inhalten der Gesetze im Mai 2024 ein DSTG-INFO veröffentlicht.
Zwischenzeitlich sollten die Anpassungsschritte an die Bundesbesoldung den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen. Die DSTG Berlin hat durch Schreiben an die Parteien des Abgeordnetenhauses, Gespräche mit den Parteien sowie eine Onlinepetition um die Anpassung an die Bundesbesoldung gekämpft – frei nach dem Motto: Versprochen ist versprochen.
Die zwei Schritte mit den 0,4 % in 2025 und 2026 können nur ein Anfang sein. Die DSTG Berlin wird weiterhin an der Forderung zur Anpassung an die Bundesbesoldung festhalten und weitere Anpassungsschritte einfordern. Wir halten auch den vom Senat berechneten Besoldungsabstand zur Bundesbesoldung weiterhin für zu gering.
Ausdrücklich kritisieren wir den Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 und werden ihn einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
Hinweis:
Laut dem IPV-Rundschreiben LvwA IPV Nr. 3/2025 für Januar 2025 vom 2. Januar 2025 soll die Umsetzung des Gesetzes zur Besoldungsanpassung mit der Abrechnung für März 2025 erfolgen. Bereits im November 2024 wurden die Grundgehaltssätze um 275,05 € erhöht.
Für Januar 2025 wurde der Familienzuschlag der Stufe 1 auf maximal 75,05 € begrenzt. Für die Monate November 2024 bis Februar 2025 wird es mit der Abrechnung für März 2025 entsprechende Rückrechnungen geben – für alle, denen vor dem 31. Oktober 2024 der Familienzuschlag der Stufe 1 gezahlt wurde.
Näheres zu den wesentlichen Regelungen entnehmen Sie den beigefügten Anlagen:
- Anlage 1: „Eckpunkte zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften“
- Anlage 2: „Eckpunkte zum Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“
Die Ausführungen in den Anlagen sind Auslegungen der vorliegenden Gesetze und können möglicherweise von der Verwaltungsauffassung abweichen. Entsprechende Ausführungsvorschriften bleiben daher abzuwarten.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit aller Neuregelungen.