Alle zwei Jahre wird rückblickend eine Personalbedarfsberechnung aufgestellt. Diese ermittelt anhand verschiedener Parameter Zeitansätze für Tätigkeiten in einem Finanzamt, aus denen sich dann der Personalbedarf ergibt. Wer jetzt denkt, dass sich dieser Personalbedarf dann auch eins zu eins in den Stellen der Finanzämter wiederfinde, hat
spätestens seit Einführung der Entbehrungsquote nicht aufgepasst. Denn die StAQ (nein, nicht der Steueramtsquerulant), die Stellenausstattungsquote, liegt in den Finanzämtern bei ca. 81% des Personalbedarfs lt. Personalbedarfsberechnung. Die früher viel und zurecht gescholtene Entbehrungsquote von 10% ist passé und sogar längst überschritten. Und wer sich jetzt wundert, dass noch kein Einstellungsstopp verkündet wurde, dem sei gesagt:
Diese Stellenausstattungsquote entspricht dem tatsächlich vorhandenen Personal in den Finanzämtern.
Hier wurde die Chance genutzt, nicht besetzte Stellen einfach wegfallen zu lassen bzw. den Mehrbedarf nicht im Haushalt festzuschreiben. Also wenn das kein Sparen am Personal ist? Und einen Vorteil hat es: Wenn der Bedarf an den Ist-Zustand angepasst wird, gibt es zumindest keinen personellen Unterbestand mehr. Mit dieser Pippi-Langstrumpf-Logik erfolgen also doch wieder Einsparungen zu Lasten der Beschäftigten. Jetzt ist es Aufgabe der Gewerkschaften gegenüber den Fraktionen im Abgeordnetenhaus und gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern klar
darzustellen, in welcher Personalkrise sich die Berliner Finanzämter wirklich befinden.