Regelmäßig lädt der dbb berlin die Betriebs- und Personalräte seiner Mitgliedsgewerkschaften zur Betriebs- und Personalrätekonferenz ein. Dabei wird immer ein anderes Thema in den Vordergrund gerückt. Wie zuletzt am 11.10.2017 um die Stellenbewertung im Land Berlin zu diskutieren.
Die Bewertung der Dienstposten in den Berliner Finanzämtern nach dem Modell der KGST® ist derzeit in großes Thema im Gesamtpersonalrat und in einigen einzelnen örtlichen Personalräten. Nicht zuletzt deshalb war die DSTG besonders stark durch ihre Personalräte vertreten.
Neben den eingeladenen Betriebs- und Personalräten der Berliner Verwaltungen und Betriebe konnten als Referenten Herr Michael Weidenhammer von der Senatsverwaltung für Finanzen, Herr Norbert Ottersbach von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST®) und Herr Oliver Igel, Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, gewonnen werden.
Nach der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden des dbb Berlin, Frank Becker, trug Herr Weidenhammer die Stellenbewertung nach dem KGST®-Modell aus Sicht der Finanzverwaltung vor.
Danach sind im Land Berlin ca. 65.000 Dienstposten von Beamtinnen und Beamten zu Bewerten. Dies betrifft sowohl die Hauptverwaltungen mit ihren nachgeordneten Behörden, als auch die Bezirke. Somit also auch die Berliner Finanzämter.
Die entsprechende Bewertung der Dienstposten ist von den jeweiligen Dienststellen durchzuführen, für die Berliner Finanzämter übernimmt das die Abteilung III der Senatsverwaltung für Finanzen.
Das Bewertungsmodell nach der KGST® ist eine analytische Methode. Es werden den Aufgaben eines jeden Beschäftigten ein bestimmter Schwierigkeitsgrad und entsprechende Punkte zugeordnet, die dann die entsprechende Besoldungsgruppe ergeben. Daran sollen sich auch künftige Stellenausschreibungen orientieren.
Die Frage des DSTG Landesvorsitzenden Detlef Dames, wie denn die Dienstpostenbewertung mit der bei den Finanzämtern angewandten PersBB in Einklang zu bringen ist, konnte leider nicht befriedigend geklärt werden. Hier besteht also noch erheblicher Klärungsbedarf.
Wie auch immer die Dienstpostenbewertung ausgeht, einen Vorteil hat sie derzeit. In allen Verwaltungen, die nach dem KGST®-Model ihre Dienstposten bewerten sind die Stellenobergrenzen für die Dauer von fünf Jahren ausgesetzt. Eventuell wird künftig ganz auf die Stellenobergrenzenregelung verzichtet werden.
Als nächster Redner erläuterte Herr Otterbach die Aufgaben der KGST und die Funktionsweise ihres Modells zur Bewertung von Dienstposten.
Zum Abschluss sprach der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, über die Schwierigkeiten bei der Dienstpostenbewertung auf Seiten der Bezirke.
Insbesondere bemängelte er, dass ein Dienstposten im Bezirk erst nach er durchgeführten Dienstpostenbewertung in der sich ergebenden Besoldungsgruppe ausgeschrieben werden darf, während von Seiten einer Senatsverwaltung ein vergleichbarer Dienstposten ohne entsprechende Bewertung in einer höheren Besoldungsgruppe ausgeschrieben wird und dadurch den Bezirken das Personal abgeworben wird.
Während der aufschlussreichen Veranstaltung fand aber auch außerhalb der Tagesordnung ein reger Austausch mit den anwesenden Betriebs- und Personalräten und den Vortragenden statt.