Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was lange währt, wird (hoffentlich) gut. Der DSTG Berlin und unserem Dachverband, dem dbb berlin, liegen zwei Gesetzesentwürfe zur Stellungnahme vor, die schon lange erwartet wurden: Der eine, nämlich das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung, sehnsüchtig, der andere, das Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen, eher mit ängstlicher Spannung. Da wir auch wissen, dass bei Erscheinen der Gesetzesvorlagen schnell Gerüchte in Umlauf gebracht werden, hat die DSTG Berlin zu beiden Gesetzesvorlagen bereits ein Info mit einer knappen Wiedergabe der Kernaussagen veröffentlicht. Derzeit prüfen wir die Vorlagen gemeinsam mit dem dbb berlin und werden dann eine Stellungnahme abgeben sowie eine Wertung vornehmen.

Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung am 15.05.2024 verliefen aus Sicht der DSTG und der DSTG-Jugend sehr erfreulich. Wir können wieder in vielen Finanzämtern die örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung stellen und haben im Bereich der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung die bereits 2022 errungenen Mehrheitsverhältnisse halten können. Dies zeigt das große Vertrauen der Anwärterinnen und Anwärter in die Kandidatinnen und Kandidaten der DSTG und ist auch ein Beweis für die gute Arbeit, die die GJAV in den vergangenen Jahren geleistet hat. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit, auch im Gesamtpersonalrat.

Es gibt schließlich genug zu tun.

Die Ergebnisse der Zwischenprüfung des Einstellungsjahrganges 2023 hat uns alle aufschrecken lassen.  Die Ursachen, die zu diesen Ergebnissen und zu dieser Durchfallquote geführt haben, müssen nun aufgedeckt und aufgearbeitet werden. Welchen Einfluss hat der Unterricht in Königs Wusterhausen und was kann oder muss daran geändert werden? Wie läuft die Vorbereitung auf Klausuren? Ist unsere Ausbildung bzw. das Studium, die Universalausbildung, noch zeitgemäß oder gibt es andere Möglichkeiten? Eine Lösung wäre zum Beispiel ein modulares System mit einer Grundausbildung im Steuerrecht und dann einer passgenaueren Ausbildung.

Aber wir müssen uns leider auch wieder die Frage stellen: Finden wir immer die richtigen Anwärterinnen und Anwärter? Und wie finden wir eine ausreichende Anzahl? Schon jetzt steht fest, dass wir die Ausbildungsplätze im ehemals gehobenen Dienst für den E 24 nicht voll besetzen können. Für die Ausbildung im ehemaligen mittleren Dienst werden wir sehen, wie sich das neue Modell zum vereinfachten Laufbahnwechsel nach nicht bestandener Zwischenprüfung auswirkt. Die Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Projekt zugelassen sind, haben aus ihren Ämtern die Bestätigung erhalten, für die Finanzverwaltung geeignet zu sein. Vielfach freut man sich auch auf ein Wiedersehen.

Insbesondere für Tarifbeschäftigte ist das aktuelle Urteil des Arbeitsgerichtes vom 16.04.2024 zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit interessant. Es betrifft zwar den Bereich des TVöD, sollte das Urteil aber rechtskräftig werden bzw. von den Folgeinstanzen bestätigt werden, hätte dies aus unserer Sicht auch Auswirkungen auf den Bereich des TV-L und somit auf die Tarifbeschäftigten der Berliner Finanzämter. Wir raten deshalb, in Absprache mit dem dbb berlin, Betroffenen zur Geltendmachung der Ansprüche. Derzeit gibt es auch aus dem Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), noch keine Positionierung. Auch hier wird das Verfahren mit Interesse verfolgt.

Die aktuellen Entwicklungen in der Berliner Finanzverwaltung bleiben abzuwarten, aber es muss was geschehen. Wir werden diese Entwicklungen weiterhin kritisch begleiten.

Liebe Grüße

Oliver Thiess