Liebe Kollegin, lieber Kollege,

das Kalenderjahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Ein schwieriges Jahr, das einen jeden Beschäftigten sowohl im Berufsals auch im Privatleben an den Rand der Belastbarkeit und darüber hinausgebracht hat. Die Corona-Pandemie war ständig präsent und die Angst vor einer Infektion mit Covid-19 allgegenwärtig und beeinflusste das Verhalten von uns allen. Umso mehr haben die Kandidatinnen und Kandidaten der DSTG danke zu sagen, danke für die trotzdem hohe Wahlbeteiligung bei den Personalratswahlen. Rund 58% der Beschäftigten haben es sich nicht nehmen lassen, durch Briefwahl oder persönlicher Wahl am 02.12.2020 den Personalräten eine große Legitimation für die künftigen vier Jahre als Beschäftigtenvertretung zu geben. Der Wahlkampf der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wurde mit Sachargumenten und teamorientiert geführt. Unser Ziel war es den Wählern ein Team zu präsentieren, dass in den vergangenen vier Jahren Erfolge vorzuweisen hatte und sich für die künftigen vier Jahre Arbeitsaufträge gibt. Ein Team besteht auch nicht nur aus einer oder zwei Personen, sondern immer aus einer Gruppe von Protagonisten, die sich mit ihrem Spezialwissen in die Personalratsarbeit einbringen. Auch sind sich die DSTG-Vertreter ihrer verschiedenen Rollen in ihren Mandaten bewusst. Die gewerkschaftliche Tätigkeit ist vom Personalratsmandat klar zu trennen, nicht umsonst verpflichtet der § 71 des Personalvertretungsgesetzes jedes Personalratsmitglied zur Neutralität und zum Einsatz für jeden Beschäftigten. Und das unabhängig von der Frage ob jemand Gewerkschaftsmitglied ist und egal welcher Gewerkschaft er/sie angehört. Dem Neutralitätsgebot haben sich die Personalratsvertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft schon immer verpflichtet gefühlt und entsprechend gehandelt. Im Personalrat haben die ständigen Mitglieder – unter Wahrung der Neutralität – Rechte für die Beschäftigten wahrzunehmen, die ihnen das Personalvertretungsgesetz bietet. In der Gewerkschaft haben die Mandatsträger Möglichkeiten, Gesetze – auch das Personalvertretungsgesetz – so zu ändern, dass die Rechte noch beschäftigtenfreundlicher und der Handlungsspielraum für die Personalräte noch größer wird. Gesetze werden von Gewerkschaften beeinflusst und Verwaltungsanweisungen von Personalräten. Um es verkürzt auf den Punkt zu bringen: Der Personalrat hat Rechte, die Gewerkschaft hat Möglichkeiten. Die Wähler haben die Arbeit der Deutschen Steuer-Gewerkschaft in der Vergangenheit honoriert und mit der Wahl im Gesamtpersonalrat der DSTG die absolute Mehrheit zugesprochen. 12 Sitze entfallen auf die DSTG, 10 Sitze auf ver.di und 1 Sitz auf die UPV. Aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse, insbesondere in der Beamtengruppe (10 DSTG und 7 ver.di), entfallen 2 der 3 Freistellungen auf die DSTG und der Vorsitz bleibt in den bewährten Händen der DSTG-Frau Martina Riedel. Als Resultat der guten Teamarbeit – auch in den Finanzämtern vor Ort – kann die DSTG als Erfolg verbuchen, dass sie nunmehr in 11 Finanzämtern die/den Personalratsvorsitzende/n stellt und fast überall an Stimmen zugelegt hat. Wir sagen daher nochmals danke und versprechen, uns der Verantwortung sowohl in den örtlichen Personalräten, aber auch im Gesamtpersonalrat zu stellen.

Mit kollegialen Grüßen

Detlef Dames