Getreu dem Motto der DSTG Berlin trafen sich am 23. und 24. Mai 2017 Delegierte der DSTG-Bezirksgruppen um über die gewerkschaftliche Ausrichtung der DSTG für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden.

Dabei wurde neben der Beratung der Anträge der Bezirksgruppen auch die neue Landesleitung gewählt. Mit einem großartigen Ergebnis von über 90 % wurde Detlef Dames (FA Wilmersdorf) als Landesvorsitzender im Amt bestätigt. Ebenfalls wurden an seiner Seite Rolf Herrmann (FA Lichtenberg), Rainer Schröder (FA Kö III), Christa Röglin (ehem. FA Schöneberg) und Gabriela Kluge (FA Friedrichshain-Kreuzberg) als Stellvertreter wiedergewählt.

Den Kreis der Stellvertreterinnen und Stellvertreter vervollständigen die neuen Mitglieder der Landesleitung Christoph Opitz (FA Wilmersdorf), Lisa Stübner (FA Friedrichshain-Kreuzberg), Oliver Thiess (FA Neukölln) und Manuela Sottong (FA Friedrichshain-Kreuzberg).

In einer bewegenden Laudatio verabschiedete Detlef Dames die ausgeschiedenen Landesleitungsmitglieder Mario Moeller, Jürgen Köchlin, Bernd Raue und Frank Schröder, die nicht mehr antraten.
Jürgen Köchlin und Bernd Raue wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Wichtiger Teil der Arbeitstagung war die Beratung der Anträge. Hier werden der neuen Landesleitung die Arbeitsaufträge für die neue Wahlperiode mitgegeben.

Neben der Verbesserung der Ausbildung und der Besoldung waren Themen wie Stellen- und  Personalausstattung, IT, Beurteilung, Gesundheitsmanagement und Verbesserungen für den Bereich der Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung.

Der zweite Tag war maßgeblich durch die öffentliche Kundgebung geprägt.

Die Parteien im Abgeordnetenhaus waren vertreten durch ihre Spitzenpolitiker und auch die Senatsverwaltung für Finanzen erschien in Person der Staatssekretärin Frau Dr. Margaretha Sudhof und der Abteilungsleiterin III, Frau Ute Goetsch.

Für den dbb Berlin sprach dessen Landesvorsitzender Frank Becker und für die DSTG Bundesleitung hielt der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler ein Grußwort.

Daneben waren Vorsteherinnen und Vorsteher der Berliner Finanzämter, DSTG-Kolleginnen und -Kollegen und viele DSTG-Landesvorsitzende aus den anderen Bundesländern anwesend.

Mit seiner Rede eröffnete Detlef Dames die Öffentlichkeitsveranstaltung.
Er begrüßte die Kolleginnen und Kollegen und die vielen Gäste.

Deren Anwesenheit dokumentiere die Wertschätzung der gewerkschaftlichen Arbeit der DSTG und der Leistung aller Beschäftigten der Berliner Finanzämter. Anerkennung der erbrachten Leistung ist die Grundlage für Mitarbeiterzufriedenheit und die Realisierung guter Arbeitsergebnisse.

Detlef Dames forderte die anwesenden Politiker/innen und Vertreterinnen von SenFin auf, die Beschäftigten der Berliner Steuerverwaltung als willkommene Menschen in einer schwierigen Arbeitswelt und nicht als lästige Kostenfaktoren in einem Haushalts-und Stellenplan anzusehen.

Die Damen und Herren Politiker müssen erkennen:

„Nicht sie selbst als die vermeintlichen „Häuptlinge“, sondern die „Indianer“ in den Finanzämtern erledigen die anfallenden Arbeiten.“  Es gehören wieder die Menschen ins Zentrum der Betrachtungsweise und nicht Zielvereinbarungen.

Anerkennung und Wertschätzung drückten sich in angemessener Bezahlung, ausreichend Personal und guten Arbeitsbedingungen aus und nicht bloß in warmen Worten.
Der Sparkurs der letzten Jahre, insbesondere aber der Solidarpakt, führte zu erheblichen Gehaltsrückständen gegenüber den anderen Bundesländern und dem Bund.
Mittlerweile betrage diese im gehobenen und höheren Dienst 6 % und im mittleren Dienst 8 %.
Im Tarifbereich wird bis Ende des Jahrs eine Angleichung erreicht, für den Beamtenbereich liegt dies jedoch in weiter Ferne. Die DSTG fordert daher: Mehr handeln und weniger reden.
Da der mittlere Dienst verhältnismäßig stärker unterstützt werden muss, wäre dies über die Jahressonderzahlung zu erreichen.

Der DSTG-Landesvorsitzende lobte den derzeitigen Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, er sei ein Finanzsenator der nicht erst zum Jagen getragen werden müsse, sondern aus eigenem sozialen Verantwortungsgefühl heraus selbst handle.

In Anbetracht des Entwurfes eines Besoldungsanpassungsgesetzes stellte Dames folgende Forderungen auf:

  1. Die versprochene Besoldungsangleichung bis zum Ende der Legislaturperiode kann mit der bisher in Aussicht gestellten Erhöhung von jährlich 0,5 % zuzüglich zur Übernahme des Tarifergebnisses nicht erreicht werden. Hier ist eine Nachbesserung, mindestens 1 %, notwendig.
  2. Die Besoldungserhöhung hat rückwirkend für 2017 und zukünftig zum 01.01. eines Jahres zu erfolgen. Von einer Angleichung der Besoldung kann nicht die Rede sein, wenn das Januargehalt der anderen Bundesländer in Berlin erst im August eines Jahres erreicht wird.
  3. Um die zukünftige Kürzung der Jahressonderzahlung zu verhindern, ist diese zu zwölfteln und in die monatliche Besoldung einzuarbeiten.

Insbesondere die Besoldungsanpassung ist eine Präventivmaßnahme gegen die Abwanderung gerade junger Kolleginnen und Kollegen. Und diese brauchen wir.

Dames unterstrich diese Forderungen mit den folgenden Fragen.

„Sind wir die Einzigen die wissen, dass die öffentlichen Kassen nur zu füllen sind, wenn die Steuerverwaltung mit ausreichend Personal und Sachmitteln ausgestattet wird?“
„Ist nur uns klar, dass wir eine Einnahmeverwaltung sind, mit deren zunehmender Arbeitsfähigkeit das Steueraufkommen steigt?“
„Wissen nur wir, dass die Finanzämter das letzte Bollwerk gegen Schwarzarbeit und Steuerkriminalität sind?“.
„Ist nur uns bekannt, dass Finanzämter mit ausreichender Personal- und Sachmittelausstattung ein Garant für die Steuergerechtigkeit sind?“

Als Grundlage für die Stärkung des Personalbestandes der Berliner Finanzämter sollten die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung (PersBB) dienen. Hier sollten nicht nur die niedrigsten Zeitansätze berücksichtigt werden, die dann wiederum lediglich als Berechnungsgrundlage genommen werden, um davon einen Abschlag vorzunehmen.
Schon bei der Veröffentlichung der PersBB sei der Personalbedarf um 600 Stellen zu gering angesetzt, da auch den Anregungen des Gesamtpersonalrates nicht voll umfänglich gefolgt wird.
Dann wird zusätzlich die „Entbehrungsquote“ von 10 % abgezogen.
Eine aus Sicht der DSTG vollkommen willkürlich herbeigeführte Kürzung, diese beträgt noch einmal ca. 700 Stellen.
Diese „Entbehrungsquote“ ist empörend. Schlimmer kann die Missachtung der Arbeit der Beschäftigten in den Finanzämtern kaum in Worte gefasst werden.
Obwohl die PersBB auf den 01.01.2015 als Ergebnis für die FÄ um 1300 Stellen zu niedrig war, musste zum 31.12.2016 festgestellt werden, dass bereits 124 Stellen unbesetzt waren und das trotz der Übernahme der ehemaligen Steuer- und Finanzanwärter.
Auch die Krankheitsquote von 10 % (lt. Senatsverwaltung für Finanzen) reißt in den FÄ Arbeitslücken. Hier fehlen noch einmal 720 Kolleginnen und Kollegen.
So kommt man bei objektiver Betrachtung auf einen Personalunterbestand von über 2.000 Stellen – und dabei sind die Personalerfordernisse für die wachsende Stadt noch gar nicht berücksichtigt.

Der Anspruch aus den Besteuerungsgrundsätzen nach § 85 AO sei so jedenfalls nicht mehr zu gewährleisten.
Hier muss sich die Politik den Vorwurf gefallen lassen, die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Berliner Finanzämter selbst herbeigeführt zu haben. Für die Senatsverwaltung für Finanzen, den Finanzsenator und alle Politiker gelte es nun, aufzuwachen und den Sturz der Finanzämter in die Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Im Koalitionsvertrag steht: „Die Koalition ist sich darüber einig, die Einnahmeverwaltung so zu stärken, dass sie ihre Aufgaben in der wachsenden Stadt wahrnehmen kann“.

„Sollten die Finanzämter ernsthaft fit für die Zukunft gemacht werden, muss zumindest das Ergebnis der PersBB nicht um 10 % gekürzt, sondern um 10 % erhöht werden und als Grundlage für die Doppelhaushalte dienen.“

Angesichts der prekären Personalsituation sei es schäbig und verantwortungslos, den Arbeitsdruck auf die Beschäftigten weiter zu erhöhen.

Um dem für die Senatsverwaltung für Finanzen und den Finanzämtern entwickelten Leitbild auch nur annähernd einen Sinn zu geben, muss sich das Führungsverhalten künftig ändern. Es muss zu einer verbesserten Kommunikation und zu einem gedeihlichen Miteinander über alle Hierarchieebenen hinweg kommen und wieder Interesse für die Probleme an der Basis vorhanden sein.
Die Vorsteherinnen und Vorsteher müssen den Mut aufbringen, Probleme beim Senator anzusprechen. Die Beschäftigten in den Finanzämtern erwarten von den Führungskräften, dass ihre Anliegen von den Führungskräften anerkannt und nach oben vertreten werden.

Auch die hohe Durchfallerquote der Anwärterinnen und Anwärter in Königs Wusterhausen könne nicht länger hingenommen werden. Hier muss gegengesteuert werden. Aber nur an einer Stellschraube zu drehen reiche nicht. Das gesamte Thema Ausbildung gehört auf den Prüfstand, denn eine erfolgreiche Nachwuchsgewinnung ist für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Finanzämter elementar.

Bis zum Kalenderjahr 2020 scheiden 25 % der Beschäftigten aus Altergründen aus. Diese und die bereits oben erwähnten fehlenden Stellen besetzen zu wollen ist i.S. Erhalt der Arbeitsfähigkeit ein ambitioniertes Ziel.

Bereits jetzt muss festgestellt werden, dass die Zahl der Auszubildenden:

  1. im Hinblick auf die Altersabgänge und
  2. erst recht nicht für die Besetzung der geforderten Stellen ausreichend ist.

170 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr und Laufbahn reichen nicht einmal aus um die Personalabgänge bis 2020 zu ersetzen. Hier ist dringend eine Erhöhung der Anwärterzahlen notwendig.
Lediglich den bereits jetzt vorhandenen Mangel zu verwalten wird der Erledigung der Aufgaben einer wachsenden Stadt nicht annähernd gerecht.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert den Finanzsenator und die Senatsverwaltung für Finanzen daher auf folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Es muss früher auf den Ausbildungsmarkt zugegriffen werden, insbesondere sind erhöhte Werbemaßnahmen an Gymnasien und Sekundarschulen zu ergreifen.
  2. Bewerbungsfristen sind zu verlängern, damit eine größere Zahl von Bewerbern geprüft werden kann und eine ausreichende Nachrückerliste vorhanden ist.
  3. Der sich abzeichnenden schlechten Bewerberlage ist entgegen zu wirken. Hier sollten als Anreiz Anwärtersonderzuschläge, wie in den Bereichen der Feuerwehr und der Justiz, gezahlt werden.
  4. Der Einstellungstest ist dahingehend zu überprüfen, ob er auch nur annähernd die Ergebnisse der Laufbahnprüfung abbildet und somit tatsächlich als Auswahlkriterium für geeignete Anwärterinnen und Anwärter genutzt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach alternativen Auswahlmöglichkeiten zu suchen.
  5. Den Auszubildenden sollen Mietzuschüsse und Trennungsgeld für die Zeit in Königs Wusterhausen gewährt werden. Solche Leistungen werden von den anderen beteiligten Ländern erbracht und führen bei den Berlinern zu einem Minus von mehreren Hundert Euro je Laufbahngruppe
  6. Die Ausbildung in Königs Wusterhausen muss insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Nach Rückmeldungen der Auszubildenden – egal welcher Leistungsstärke – wird übereinstimmend beklagt, dass die theoretischen Ansprüche weit jenseits der praktischen Erfordernisse liegen.
  7. Der Umgang der Bildungseinrichtung mit den Dozenten aus Berlin ist keineswegs eine wertschätzende. Wer sich für ein bestimmtes Fach bewirbt, sollte nicht ein anderes Fach unterrichten müssen. Dies führt zum Verlust von Engagement und mündet ggf. in eine mangelhafte Unterrichtung. Dies ist besonders dramatisch, da der klausurerstellende Fachdozent zu Recht von einer vollständigen und korrekten Vermittlung des Lehrstoffes ausgeht.
  8. Angesichts der bestehenden Probleme ist eine Rückverlagerung der Ausbildung im mittleren und gehobenen Dienst nach Berlin zu prüfen. Insbesondere, da die Senatsverwaltung für Finanzen keinerlei Einwirkungsmöglichkeit auf die Bildungseinrichtung hat und ihre Möglichkeiten zur Steuerung und Optimierung der Ausbildung nicht gegeben sind.

Die Frustration der Auszubildenden und die Gefahr des Nichterreichens des Ausbildungsziels wirkt sich natürlich auch auf die Stimmungslage der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern aus. Sie bilden mit viel Einsatz und Herzblut aus und stehen dann ggf. doch ohne junge Kolleginnen und Kollegen da.
Auch erschweren die Probleme in der Ausbildung die Personalgewinnung zusätzlich, da sich diese in der Öffentlichkeit herumsprechen.

Detlef Dames sprach auch an, dass die bisherigen organisatorischen Maßnahmen wie Scannerverfahren, Risikomanagement und das Modell „Finanzamt 2010“ letztlich nur darauf abzielten, den erhöhten Arbeitsanfall mit viel zu wenig Personal zu bewältigen. Das Scannerverfahren beispielsweise stelle für die DSTG keine Arbeitsentlastung dar, jedoch eine Ausbildungsbehinderung, für die die Anwärterinnen und Anwärter als preiswerte Arbeitskräfte missbraucht wurden.
Wertschätzung sehe anders aus.

Es wird zwar begrüßt, dass mittels RMS den Beschäftigten Entscheidungszwänge abgenommen werden, jedoch sind die in Kauf genommenen Steuermindereinnahmen zu beklagen. Steuergerechtigkeit wird mit Füßen getreten.

„Es findet lediglich eine Gleichmäßigkeit in der falschen Besteuerung statt.“

Die Einführung des Strukturmodells „Finanzamt 2010“ habe nur zu einer höheren Arbeitsbelastung und zu weniger Kundenorientierung geführt.

Die nicht gerade anwenderfreundliche Softwareausstattung, hier sei nur beispielhaft BpA-Euro genannt, deute ebenfalls nicht auf eine besondere Wertschätzung der Beschäftigten hin.

Auch der Gesundheitsschutz wird vom Landesvorsitzenden kritisiert: „Es irritiert schon, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ständig von einem inakzeptablen hohen Krankenstand spricht, aber eine totale Hilflosigkeit bei der Ursachenforschung offenbart. Auf das Naheliegende, nämlich die Arbeitsverdichtung und hohe Arbeitsbelastung aufgrund eines hohen Personalfehlbestandes, kommt offenbar niemand.“

Detlef Dames machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich:

„Wir brauchen mehr Personal!“

Den anwesenden Volksvertretern bot er an, dass die Deutsche Steuer-Gewerkschaft weiterhin gerne zu Gesprächen und der Vermittlung von Hintergrundwissen bereit sei.

Zum Abschluss seiner Rede verdeutlichte Dames die Forderungen der DSTG nach besserer Besoldung, besserer Personalausstattung, der Einstellung und Übernahme von mehr Anwärterinnen und Anwärtern, der Verbesserung der Ausbildungsbedingungen, der Rückkehr zu den Sachgebieten Festsetzung und Erhebung, der Anhebung der Eingangsämter und der Einhaltung von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Finanzsenator Kollatz-Ahnen forderte er auf nicht nur Haushaltssenator zu sein, sondern sich auch um die Belange der Beschäftigten der eigenen Verwaltung zu kümmern.

Nach der Ansprache des Landesvorsitzenden wurde das Wort den geladenen Ehrengästen erteilt.

Frau Dr. Sudhof sprach über die Möglichkeit der Anwärterwerbung über die Medien Twitter und Facebook und auch das Projekt „Schule und Steuern“. Aufgrund starker Probleme hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik sollen zur Unterstützung der Anwärterinne und Anwärter Deutschlehrer eingestellt werden.
Auch der demografische Wandel setze der Steuerverwaltung zu, nach einer Prognose der Senatsverwaltung für Finanzen soll aber bis 2025 ein (rechnerischer) Personalüberbestand bestehen.
Sie sagte auch zu, dass bis zum Ende der Legislaturperiode der Besoldungsrückstand aufgeholt sein soll. Über die DSTG sagte sie, dass diese beim Steuervollzug die richtigen Impulse setze.

In einer darauffolgenden Stellungnahme widersprach Detlef Dames einzelnen Aussagen der Staatssekretärin und bezweifelte insbesondere den zu erwartenden Personalüberbestand und das Erreichen der Besoldungsangleichung.

Im Anschluss sprach der Vorsitzende des dbb Berlin, Frank Becker. Er erläuterte wie der dbb, gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften, die Wiedereinführung der Jubiläumszulage erreichte und weshalb eine Besoldungserhöhung zum 01.01 statt zum 01.08. nicht nur gegenüber den Beschäftigten ein positives Signal wäre, sondern auch einfach gerecht. Als das Land Berlin nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder war und die Tarifverträge eigenständig mit den Gewerkschaften aushandelte, erfolgten die Tariferhöhungen immer zum 01.08. eines Jahres. So auch die Besoldungserhöhungen. Da nun die Tarifergebnisse wieder zum 01.01. umgesetzt werden, muss auch die Besoldungserhöhung zum 01.01. erfolgen.

Die anwesenden Politiker richteten die Grußworte ihrer Parteien aus, setzten sich aber teilweise auch substanziell mit der Finanzverwaltung auseinander.

So sprach Dr. Clara West (SPD) über die Verbesserung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über die Personalsituation der Finanzämter und die Zahl der Betriebsprüfungen bei Einkunftsmillionären.

Antje Kapek (Bündnis 90/Die Grünen) dankte den Beschäftigten der Finanzverwaltung. Ohne eine funktionierende Steuerverwaltung wäre kein Staat möglich. Auch müssen Ausbildung und Beschäftigung im öffentlichen Dienst verbessert und attraktiver werden.

Christian Goiny (CDU) nahm das Gesprächsangebot der DSTG gerne an. Er teile die Kritik der DSTG an den derzeitigen Problemen in der fachtheoretischen Ausbildung.

Nach der Meinung von Sebastian Czaja (FDP) benötige Berlin dringend ein Personalentwicklungskonzept. Die Besoldungsanpassung sei notwendig, da die Arbeit der Beschäftigten in den Berliner Finanzämtern nicht weniger Wert sei als die in anderen Bundesländern.

Den Abschluss der Gastredner machte der Bundesvorsitzende der DSTG, Thomas Eigenthaler. In einer gewohnt engagierten Rede prangerte er den Personalabbau und die damit verbundenen Defizite im Steuervollzug im Bundesgebiet, aber auch gerade in Berlin an.

Nach dem Ende der Öffentlichkeitsveranstaltung ging die Arbeitstagung weiter.
Nach weiteren erfolgreichen Debatten und Abstimmungen über die zukünftige Ausrichtung der DSTG schloss der Landesvorsitzende den Steuer-Gewerkschaftstag und dankte den Delegierten für ihren Einsatz.