Arbeit und Psychische Behinderung – Teil 4 – Der Integrationsfachdienst (IFD)

Der vierte Teil der Reihe „Arbeit und psychische Behinderung“ fort und fasst die Ergebnisse eines Fachtags der Berliner Integrationsfachdienste zum Thema „Arbeit und psychische Behinderung – das geht zusammen!“ zusammen. In mehreren Artikeln beleuchtet die DSTG Berlin den Umgang mit psychischen Einschränkungen am Arbeitsplatz, die Auswirkungen von Arbeit, die Voraussetzungen bei

der Arbeitsplatzgestaltung und die Rolle der Integrationsfachdienste.

Teil 4: Der Integrationsfachdienst (IFD)

Bundesweit unterstützen Integrationsfachdienste (IFD) Menschen mit Behinderungen sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie informieren, beraten, begleiten und koordinieren Maßnahmen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Rechtsgrundlage sind die §§ 192 ff. SGB IX.

In Berlin sind dem IFD das Inklusionsamt, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung übergeordnet. Es gibt drei regionale sowie zwei spezialisierte Dienste (Hörbehinderung, Selbständigkeit). Arbeitgeber können sich zudem an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende (EAA) wenden.

Der IFD kann insbesondere bei folgenden Themen unterstützen:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • innerbetriebliche Umsetzungen
  • leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • soziale Konflikte am Arbeitsplatz
  • behinderungsbedingte Leistungsminderungen
  • persönliche Schwierigkeiten mit Auswirkungen auf das Arbeitsleben
  • Prävention
  • drohende Kündigung

Die Zusammenarbeit erfolgt vertraulich und individuell. In Gesprächen werden Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten entwickelt, Anträge begleitet und ggf. Kontakte zu Behörden hergestellt.

Offene Sprechstunden bieten alle Berliner IFDs donnerstags von 15–18 Uhr an; individuelle Termine sind ebenfalls möglich.