Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaften befinden sich derzeit in einer heißen Phase.
Zum einen wird gerade der Doppelhaushalt 2026/2027 im Abgeordnetenhaus beraten. Für uns als Deutsche Steuer-Gewerkschaft sind dabei insbesondere die Einzelpläne 15 und 29 – also die Pläne für die Steuerverwaltung/Finanzämter und die Personalangelegenheiten – von besonderer Bedeutung. Rund um die Entstehung des Haushaltes nehmen wir die Gespräche mit den Fraktionen wieder auf. Hier können wir die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einbringen.
Auch wenn im Haushalt keine konkrete Umsetzung von Projekten o. Ä. erfolgt, geht es doch darum, die anstehenden Aufgaben mit ausreichend Haushaltsmitteln – also Geld – zu unterfüttern. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in weiteren Gesprächen mit dem Senator und der Senatsverwaltung für Finanzen.
Zum anderen beginnen bald die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Hier haben die Gewerkschaften mit der Forderungsfindung begonnen, und auch die DSTG Berlin mischt dabei kräftig mit. Auf den sogenannten Regionalkonferenzen konnten wir die Forderungen aus dem Steuerbereich einbringen. Dabei ging es neben einer signifikanten Erhöhung der Entgelte auch um den stufengleichen Entgeltgruppenaufstieg und die Modernisierung der Entgeltordnung. Wichtig ist aus Sicht von DSTG und dbb, dass der bisherige Abstand zum TVöD aufgeholt wird.
Hinsichtlich der Frage der amtsangemessenen Alimentation warten wir weiterhin gespannt auf die Mitteilung aus Karlsruhe. Ursprünglich bereits für Ende September angekündigt, zieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter hin. In einem Schreiben vom 25. September erneuerte der Zweite Senat seine Absicht, noch im Jahr 2025 eine Entscheidung zu treffen. Wir gehen dabei von einer verfassungswidrigen Besoldung für die beklagten Jahre sowie von Ausführungen auch für die Folgezeit aus.
Wie die Umsetzung dann erfolgt, steht allerdings noch in den Sternen. Auch hierzu werden wir Gespräche mit Senator Evers führen.
In der Finanzplanung 2025 bis 2029 ist derzeit mit einmaligen Mehrausgaben in Höhe von 1,4 Mrd. € zu rechnen. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 sind daher 280 Mio. € als Risikovorsorge eingeplant.
Kritisch zu sehen ist die Aussetzung der Zuführung in die Versorgungsrücklage für die Jahre 2026 bis 2029. Wenn hier nicht ausreichend Rücklagen über die Jahre aufgebaut werden, müssen künftige Versorgungsleistungen aus den laufenden Haushalten gedeckt werden, was die finanziellen Spielräume in der Zukunft wieder einengt.
Auch die zu erwartende Neustrukturierung der Berliner Finanzamtswelt wird mit Spannung erwartet. Auf dem Landeshauptvorstand im September 2025 haben Delegierte aus allen Berliner Finanzämtern und der Senatsverwaltung für Finanzen über die Chancen und Notwendigkeiten beraten, die jetzt bevorstehen. Wir werden daraus ein Thesenpapier erstellen und damit in die Gespräche mit der Verwaltung gehen.
Als DSTG Berlin möchten wir diese Prozesse mitgestalten und agieren, statt nur zu reagieren. Meckern überlassen wir anderen – wir bringen uns lieber aktiv ins Geschehen ein.
