Seit vielen Jahren rufen dbb berlin und DSTG Berlin zu Widersprüchen gegen die Besoldung auf. Immer am Ende des Jahres erhalten die Kolleginnen und Kollegen die Musterwidersprüche. Doch wo steht das Land Berlin nun eigentlich bei der Besoldung und was machen andere Bundesländer?

Bei der Besoldung gibt es verschiedene Baustellen:

Baustelle 1: Amtsangemessene Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht hat Folgendes entschieden: Die Berliner Besoldung ist „evident unzureichend“ (Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18). Absolut unzureichend ist auch das bisherige Reparaturgesetz des Berliner Senats zu bewerten, denn dieses betraf ausschließlich Richterinnen und Richter und das auch nur für einige Jahre bis 2015. Beamte und Beamtinnen der A-Besoldung erfuhren durch das Gesetz keine der notwendigen Verbesserungen. 

In seiner Jahresvorausschau für das Jahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) u. a. veröffentlicht, dass sich der Zweite Senat des BVerfG mit der Frage beschäftigen wird, ob die A-Besoldung gem. Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verfassungswidrig war. Den genauen Termin hat das BVerfG nicht mitgeteilt. In der Veröffentlichung des BVerfG heißt es wörtlich: „Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“

Die DSTG Berlin hofft, dass das Bundesverfassungsgericht auch eine grundsätzliche Aussage zu den gesetzlichen Anforderungen an die Besoldungsanpassungen nach 2015 trifft.

Baustelle 2: Koalitionsziel: Bundesgrundniveau erreichen

Der dbb berlin hat den zuständigen Finanzsenator Stefan Evers aufgefordert, bei der vorgesehenen Anpassung der Berliner Landesbesoldung an das Bundesgrundniveau auch den Mindestabstand zu dem zum 1. Januar 2024 angehobenen Bürgergeld zu berücksichtigen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte den Besoldungsabstand zum Bund Ende letzten Jahres in ihrer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage auf 3,92 Prozent beziffert. Zusätzlich müsse, so heißt es in einem Schreiben des dbb berlin an den Finanzsenator, aber bei der Bemessung der Landesbesoldung auch die seit Jahresbeginn wirksame Erhöhung des Bürgergeldes einbezogen werden, damit das gesetzliche Mindestabstandgebot von 15 % gewahrt bleibe.

In einer Antwort an den dbb berlin Anfang 2024 verweist Senator Evers in seinem Schreiben zur Angleichung an das Bundesgrundniveau auf die Festlegung im Koalitionsvertrag:

„Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben.“ Senator Evers hierzu: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Angleichung an das Bundesgrundniveau im Einzelnen ergriffen werden, wird derzeit geprüft.“

Die DSTG Berlin kann den von der Senatsverwaltung bezifferten Besoldungsabstand von 3,92 % nicht nachvollziehen. Selbst unter Berücksichtigung der seit 1. Januar 2024 gezahlten Inflationsausgleichsprämie und der Hauptstadtzulage beträgt der Besoldungsabstand zum Bund derzeit zwischen 4 bis 14 %.

Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Besoldungsunterschiede auf. Die Besoldung Berlin umfasst dabei die Inflationsausgleichszahlung von monatlich 120 Euro sowie die Hauptstadtzulage. Die jährliche Sonderzahlung des Landes Berlin (sog. Weihnachtsgeld) wurde zur besseren Vergleichbarkeit gezwölftelt, da die Bundesbesoldung diese bereits in den monatlichen Bezügen integriert hat. Die Klammerzusätze hinter den Besoldungsgruppen geben die Erfahrungsstufen an.

A7 (2)

A9 (3)

A12 (5)

A13 (2)

Berlin

2.928,57€

3.404,26€

4.868,92€

4.655,46€

Bund

3.050,57€

3.619,52€

5.282,70€

5.286,94€

Diff.

4 %

6 %

8 %

14 %

Quelle: Besoldungstabellen Berlin und Bund, eigene Zusammenstellung DSTG Berlin

Was machen andere Bundesländer?

 Sachsen:

Im Freistaat soll ein neues Besoldungsgesetz die Amtsangemessenheit der Alimentation künftig sicherstellen. Nach der Tariferhöhung und weiteren Entwicklungen, wie beispielsweise beim Bürgergeld, war der vom BVerfG vorgegebene Mindestabstand von 15 % zum 1. Januar 2024 nicht mehr gegeben. Die Inflationsausgleichsprämie wird aufgeteilt: 1.000 Euro werden für 2023 gezahlt und Januar bis Oktober 2024 monatlich 200 Euro. Die Bezüge werden ab 1. November 2024 statt um den Sockel von 200 Euro systemgerecht um 4,76 % erhöht und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 %.

Zudem sieht das Gesetz weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024 vor. Die monatlichen Bezüge werden unbefristet linear um eine Sonderzahlung von 4,1 % auf das Grundgehalt (inklusive Amtszulage) erhöht. Zudem wird der Familienzuschlag (Ehegattenanteil und Kinderanteil erstes und zweites Kind) auf 246 Euro erhöht.

Brandenburg:

Dem dbb brandenburg liegt derzeit ein Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Rahmen der Umsetzung des Tarifabschlusses mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aus dem Dezember 2023 die vereinbarte Erhöhung zum 1. November 2024 für die Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg auf den 1. Januar 2024 (4,76 %) und die Erhöhung vom 1. Februar 2025 auf den 1. Juli 2024 (5,54 %) vorgezogen werden. Daneben erfolgt unter anderem eine Erhöhung der Kinderzuschläge zum 1. Januar 2024. Außerdem werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 1. Januar 2024 auf 357,36 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 Euro angehoben

Schleswig-Holstein:

Ein Entwurf des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein 2024 sieht vor, dass die Erhöhung zum 1. Februar 2025 von 5,5 % um drei Monate vorgezogen wird und somit bereits zum 1. November 2024 wirksam werden soll.

Alle übrigen Bundesländer wie auch das Land Berlin haben grundsätzlich die Absicht erklärt, den Ta-rifabschluss inhalts- und wirkungsgleich zu übernehmen. Konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.