Im Rundschreiben IV Nr. 27/2020 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen am 12. März 2020 Antworten zu den diversen Fragestellungen und Anfragen bzgl. der arbeits- und dienstrechtlichen Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen des sich derzeit ausbreitenden Virus SARS-CoV-2 (im Folgenden: Coronavirus). Themen sind dabei:
- Behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz
- krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit der Dienstkraft
- Informationsrecht des Arbeitgebers und des Dienstherrn, Informationspflicht der Dienstkraft / ärztliche Untersuchung der Dienstkraft,
- Seitens des Arbeitgebers Land Berlin/des Dienstherrn werden ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot Behörden bzw. Einrichtungen geschlossen
- Folgen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet
- Seitens der Dienstkraft bestehen Bedenken, die Arbeitsleistung in der Behörde zu erbringen
- Die Dienstkraft kann wegen einer erforderlichen Kinderbetreuung die Arbeitsleistung nicht erbringen
Das vollständige Rundschreiben IV Nr. 27/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen finden Sie hier.