Amtsangemessene Alimentation – dbb berlin stellt klar: durch die Einlegung des Widerspruchs bei der zuständigen Behörde ist auch während des eventuellen Ruhen des Widerspruchsverfahrens die Verjährung der Ansprüche gehemmt!

Keine Grund zur Unsicherheit nach Antwort des Berliner Senats vom 08.07.2019 auf eine schriftliche Anfrage vom 20.06.2019 zur amtsangemessenen Alimentation.Zur wirksamen Geltendmachung von eventuellen Ansprüchen hat sich nichts geändert. Auch…

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